Demokratisch, kritisch, polemisch und selbstverständlich parteilich

Foto: Bild:

27. Mai 2014 / 14:01 Uhr

Grün-Politiker setzt sich für Inzest ein

Abstruse Forderungen von den Grünen in Deutschland ist man mittlerweile gewöhnt. Erschreckend bleiben sie jedoch nicht selten. Ein neues Beispiel des moralischen Erbes der Alt-68er ließ in der Öffentlichkeit erneut  die Wogen hochgehen. So auch dieses Mal, als der prominente Grünen-Politiker Hans-Christian Ströbele ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR)? heftig kritisierte.

Grüner: Legaler Sex zwischen nahen Verwandten

Hintergrund: die Beschwerde eines 34-jährigen Leipzigers, welcher gerne legalen Geschlechtsverkehr mit seiner Schwester haben will, wurde durch das Gericht letztinstanzlich abgelehnt. Der deutsche Politiker Ströbele sieht darin eine Einschränkung der Freiheit auf Selbstbestimmung und fordert die Legalität von Sex zwischen nahen Verwandten ein. Der 75-jährige, und damit Dienstälteste des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKG) des Deutschen Bundestages zur Kontrolle der Geheimdienste, fordert die Aufhebung des Inzest-Paragraphen.

Der § 173 des deutschen Strafgesetzbuchs, welcher die Strafbarkeit von Geschlechtsverkehr unter nahen Verwandten wie etwa unter Geschwistern oder zwischen Eltern und Kind regelt, sei laut Ströbele “ein einsames Relikt aus anderen Zeiten, in denen ja auch noch der Ehebruch strafbar war”. Der Rechtsanwalt und Politiker macht sich also offiziell für die Legalität von Inzest stark und versucht neben skurrilen Vergleichen auch eine Rechtfertigung für die Abschaffung des § 173 zu finden. Demnach passe eine solche Regelung “in diese Zeit der geläuterten Auffassung über Ehe und Familie nicht mehr hinein. “Er muss so weg”, zeigt sich der Grüne überzeugt.

Schmidt-Jortzig: Traditionelles Familienbild erhalten

Unterstützung bekommt der Grüne Ströbele in dieser Causa aber auch vom Justiziar der Linken-Fraktion im Bundestag und ehemaligen Richter am Bundesgerichtshof (BGH), Wolfgang Neskovic. Dieser sprach im Zusammenhang mit dem EU-Urteil von einer “mutlosen Entscheidung”, weil bei einer einvernehmlichen Beziehung unter Geschwistern laut seinen Aussagen auch niemand geschädigt würde.

Indes begrüßt aber der Deutsche Ethikrat das Urteil des EGMR im Fall des 34-jährigen Patrick S, welcher sexuell mit seiner Schwester verkehrte und auch weiter auf dieses Recht besteht. “Sexuelle Selbstbestimmung ist zwar wichtig, sie ist aber mit Sicherheit nicht grenzenlos”, kontert der Ex-Vorsitzende des Gremiums, Edzard Schmidt-Jortzig. Weiters macht er sich in dieser Ausführung ebenfalls für die traditionelle Familie stark, welche von eben diesen “Konkurrenz-Sexualitäten”, wie er es beschreibt, freigehalten werden müsse.

Unterstützen Sie unsere kritische, unzensurierte Berichterstattung mit einer Spende. Per paypal (Kreditkarte) oder mit einer Überweisung auf AT58 1420 0200 1086 3865 (BIC: BAWAATWW), ltd. Unzensuriert

    Diskussion zum Artikel auf unserem Telegram-Kanal:

Politik aktuell

17.

Apr

20:57 Uhr

Wir infomieren

Unzensuriert Infobrief


Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Youtube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen
Share via
Copy link