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13. Juni 2014 / 11:01 Uhr

Österreich zahlt 205 Millionen Euro Familienbeihilfe für Kinder ins Ausland

Warum sollen österreichische Familienleistungen in voller Höhe an Familien ausbezahlt werden, die ihre Kinder im Ausland haben und daher wegen der geringeren Lebenserhaltungskosten besser profitieren, als Familien in Österreich? Diese Frage beschäftigt die FPÖ schon seit langem und sie hat jetzt erhoben, um welche Summe es konkret geht. Der Tiroler Nationalrat Peter Wurm (FPÖ) weiß nun aufgrund der Beantwortung seiner Anfrage durch Familienministerin Sophie Karmasin (ÖVP), dass allein im Jahr 2013 205 Millionen Euro an Familienbeihilfe ins Ausland geflossen sind. Soviel zahlte der Staat also für ausländische Kinder im EU- und EWR-Raum, deren Eltern den Lebensmittelpunkt in Österreich hatten.

Konkret flossen beispielsweise über 65 Millionen Euro Familienbeihilfe nach Ungarn, über 48 Millionen in die Slowakei, rund 31,5 Millionen Euro nach Polen, nach Tschechien über 13 Millionen und für Kinder in Rumänien wurden über elf Millionen Familienbeihilfe bezahlt. “Gerade in diesen Ländern sind die Lebenshaltungskosten deutlich niedriger als in Österreich: In Rumänien und Polen etwa liegen sie rund bei der Hälfte, in der Slowakei und in Tschechien machen sie nicht einmal 70 Prozent aus, in Ungarn nicht einmal 60 Prozent, wie Daten des Preisniveaus des Endverbrauchs der privaten Haushalte (2012) zeigen”, so Wurm. 

FPÖ will Herkunftslandprinzip

Er spricht sich daher für eine Auszahlung nach dem Herkunftslandprinzip aus. “Die Höhe muss an die Höhe der Lebenshaltungskosten des jeweiligen Landes angepasst werden. Die zig Millionen, die wir uns dadurch sparen, sollten wir in österreichische Familien investieren”, so Wurm.

Karmasin kann der Idee allerdings nichts abgewinnen. Sie meint, dass es problematisch sei, die Höhe der Familienleistungen an die Lebenserhaltungskosten des Staates zu koppeln. Dies würde im Gegensatz zu Diskriminierungsverbot stehen, das im EU-Vertrag verankert ist. Gemäß der Judikatur des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) wäre ein Herkunftslandprinzip nicht zulässig. “In England allerdings wurde eine Auszahlung einer Familienbeihilfe für einen Österreicher abgelehnt”, so Wurm.

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