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12. Juli 2014 / 10:21 Uhr

EuGH unterstützt türkische Integrationsverweigerer

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat ein Urteil gefällt, das jegliche Bemühungen konterkariert, Ausländern ein Mindestmaß an Integration abzuverlangen. Die EU-Richter in Luxemburg entschieden, dass es in Deutschland nicht zulässig sei, beim Familiennachzug türkischer Staatsbürger von den Neuzuwanderern Basiskenntnisse der deutschen Sprache zu verlangen. Als Begründung wird einmal mehr das Assoziierungsabkommen zwischen der EU und der Türkei herangezogen.

Eine “Stillhalteklausel” in diesem Abkommen besagt, dass es unzulässig sei, Türken zusätzliche Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit in EU-Staaten abzuverlangen. Erst im April war bekannt geworden, dass die EU Österreich mit einer Klage droht, weil bestimmte, ebenfalls auf dieses lange vor Österreichs EU-Beitritt abgeschlossene Abkommen zurückgehende Privilegien den Türken nicht gewährt würden. Innenministerin Mikl-Leitner (ÖVP) entgegnete damals, sie habe die Behörden in einem Rundschreiben bereits angewiesen, den Türken sämtliche von der EU geforderten Rechte zu gewähren. Sprachkenntnisse türkischer Familienmitglieder werden bei deren Zuwanderung nach Österreich – basierend auf einem ähnlichen EuGH-Urteil wie jenem in Deutschland – laut Medienberichten bereits seit drei Jahren nicht mehr überprüft, obwohl auf den Homepages der zuständigen Behörden – etwa auf jener der Stadt Wien – keine entsprechende Ausnahmeregelung vermerkt ist.

FPÖ: Urteil begünstigt Parallelgesellschaften

Der freiheitliche EU-Abgeordnete Franz Obermayr spicht von einem “weltfremden Urteil” des EuGH, das die Integration türkischer Einwanderer weiter erschweren werde: “Wer sich nicht einmal ansatzweise verständigen kann, hat massive Schwierigkeiten sich im Alltag in der neuen Umgebung zu Recht zu finden, was wiederum zur Bildung von Parallelgesellschaften führt. Die Chancen am Arbeitsmarkt sind ohne Sprachkenntnisse kaum vorhanden, als Optionen bleiben Schwarzarbeit, Kriminalität oder das Leben von Sozialleistungen. Dieses Urteil verschlimmert die bereits jetzt schon vorhandenen gravierenden Integrationsprobleme und verdeutlicht einmal mehr die abgehobene Haltung der Richter in Luxemburg”, kritisiert Obermayr.

Der Wiener FPÖ-Klubobmann Johann Gudenus fordert die Aufkündigung des Assoziierungsabkommens durch die EU: “Die längst überholten Assoziierungsabkommen aus den Jahren 1963 und 1980 ermöglichen es Erdogan, bildungsferne Landsleute zu ermutigen, in unser Sozialsystem einzuwandern. Dass der Europäische Gerichtshof jüngst erneut eine logische Grundbedingung für Einwanderung, nämlich ein Mindestmaß an Kenntnissen der Sprache des Ziellandes, als illegal bewertet hat, ist nur ein weiterer Grund dafür, diese Assoziierungsabkommen endlich zu kippen!”

SPD will alle Deutschtests streichen

Deutschlands Linksparteien nehmen das Urteil des EuGH hingegen zum Anlass, weitere Aufweichungen zu fordern. Der in der Frankfurter Rundschau als “Migrationsexperte” bezeichnete SPD-Bundestagsabgeordnete Rüdiger Veit fordert, den Sprachtest für alle nachziehenden Familienangehörigen aus Nicht-EU-Staaten zu streichen. Dies wollen auch die Grünen und die Linkspartei.

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