Beim diesjährigen Donauinselfest schlenderten Bauchladenverkäufer mit Tabakwaren, gekennzeichnet durch einen Luftballon mit aufgedruckter Zigarette, durch die Besucherreihen und boten Zigaretten an. Dies ist nach den einschlägigen Regelungen des Tabakmopolgesetzes jedoch verboten. Zigaretten dürfen ausschließlich in Trafiken, über Automaten und über die ortsfeste Gastronomie verkauft werden.
Dies traf beim Donauinselfest durch die Bauchladenverkäufer jedenfalls in keinem Fall zu. Vielmehr drängt sich der Verdacht auf, dass hier gesetzeswidrig und damit illegal ein Zigarettenverkauf aufgezogen wurde. Und das könnte für den Veranstalter des Donauinselfestes, die Wiener SPÖ, noch unangenehme Folgen haben.
Großer Schaden für die Wiener Trafikanten
Glaubt man die von der Wiener SPÖ als Veranstalter kommunizierten Besucherzahlen von rund 3,1 Millionen Personen, dann ist den Wiener Trafikanten durch diese Aktion ein Mega-Schaden entstanden. Da der Vertrieb entgegen dem Tabakmonopolrecht erfolgt sein dürfte, ist auch nicht auszuschließen, dass es sich teilweise um illegal geschmuggelte bzw. hergestellte Tabakwaren gehandelt haben könnte. Durch diese illegale Vertriebsform würden durch die SPÖ Wien letztendlich die heimischen Trafikanten, in Wien zu über 55 Prozent vorzugsberechtigte Behinderte, in ihrem Umsatz und damit Einkommen geschädigt.
Eine parlamentarische Anfrage der FPÖ-Abgeordneten Dagmar Belakowitsch-Jenewein und Peter Wurm soll nun Licht ins Dunkel des Bauchladen-Zigarettenvertriebs auf der Donauinsel bringen. Sollte sich der Verdacht bestätigen, dann haben die Wiener SPÖ und ihr Parteimanagement jedenfalls ein Problem.
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