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21. Juli 2014 / 14:15 Uhr

Stöger soll Homosexuellen trotz Aids-Risiko Blutspenden erlauben

Hand aufs Herz: Würden Sie gerne von einem homosexuellen Mann Blut gespendet bekommen? Die meisten würden diese Frage wohl mit einem “Nein” beantworten. Doch die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle Steiermark, Daniela Grabovac, fordert nun von Gesundheitsminister Alois Stöger (SPÖ), auch schwule Männer zum Blutspenden zuzulassen.

Grabovac findet es diskriminierend, dass homosexuelle Männer derzeit vom Blutspenden ausgeschlossen werden. Aber auch sie weiß: 4,7 Prozent der homosexuellen Blutspendeprobanden beim Roten Kreuz haben Aids. Und noch immer sind beispielsweise 60 Prozent der Neuinfektionen mit Hepatitis und HIV auf Geschlechtsverkehr unter Männern zurückzuführen. Das alles spielt für Daniela Grabovac keine Rolle, denn sie fordert Minister Stöger einmal mehr auf, dass die Fragestellung im Blutspendefragebogen vom Roten Kreuz geändert wird. Da heißt es: “Hatten Sie als Mann Sex mit einem anderen Mann?” Beantwortet man diese Frage mit Ja, ist man von der Blutspende ausgeschlossen.

Ungeschützter Geschlechtsverkehr

Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle Steiermark argumentiert, dass nicht die sexuelle Orientierung, sondern das sexuelle Verhalten der springende Punkt sei: Es gebe einen Unterschied, ob man in einer homosexuellen Beziehung lebe oder ungeschützten Geschlechtsverkehr habe, egal welcher sexuellen Orientierung man angehöre. Grabovac betont gegenüber steiermark.orf.at, dass sich auch heterosexuelle Personen dementsprechend risikohaft verhalten könnten.

Homosexueller Franzose klagte

Dass das sexuelle Verhalten ausschlaggebend sei, habe auch der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs nun im Fall eines homosexuellen Franzosen, der sein Recht auf Blutspenden eingeklagt hatte, erkannt. “Ein Gutachten wurde darüber erstellt, und die Europäische Kommission hat schon in ihren Empfehlungen im Jahr 2004 dargelegt, dass nach dem Sexualverhalten gefragt werden kann, aber nicht nach der sexuellen Orientierung”, sagt Grabovac.

Sicherheit steht im Vordergrund

Angesichts der EuGH-Stellungnahme zum Fall in Frankreich müsse man Sicherheit und Antidiskriminierung abwägen, so Kurt Hudabuinigg, der ärztliche Leiter des Blutspendedienstes des Roten Kreuzes, ebenfalls in steiermark.orf.at: “Das internationale Rote Kreuz und ich begrüßen dieses Urteil. Im Vordergrund steht natürlich die Sicherheit. Wenn dieses EuGH-Urteil nun umgesetzt wird, kann auf lange Sicht diese vom EuGH dargestellte Diskriminierung verschwinden.” Auf kurze Sicht könne das allerdings sicher nicht geschehen, da kein Staat und keine Organisation den ersten Schritt machen wolle.

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