Die gesellschaftspolitische Degeneration schreitet auch in der deutschen Gerichtsbarkeit immer weiter fort. Aktuelles Beispiel ist die Judikatur des Verwaltungsgerichtes in Köln in Sachen Drogenanbau. Das Gericht hat in einem Erkenntnis den “Privatanbau” von Cannabis genehmigt, nachdem Schmerzpatienten dies eingeklagt hatten.
Die chronisch Kranken stehen auf dem Standpunkt, dass sie sich über die Apotheken vertriebene “kommerzielle” Cannabis-Medikamente nicht leisten können und ihnen deshalb der “Privatanbau” freigegeben werden müsse.
Privatanbau in Wohnung schützt vor Zugriff durch Dritte
Vor allem die Begründung für den Privatanbau in der eigenen Wohnung durch das Verwaltungsgericht Köln sorgt für allgemeines Kopfschütteln. Sie lautet, dass “beim Anbau in den Wohnungen ein Zugriff Dritter auf die Pflanzen und Produkte hinreichend sicher ausgeschlossen werden könne.” Nähere “Modalitäten des Anbaus” könnten durch behördliche Auflagen sichergestellt werden.
Drogenexperten gehen davon aus, dass die Anzahl der Schmerzpatienten, die “Cannabis-Eigenbau” betreiben werden, in Zukunft sprunghaft ansteigen wird. Gleichzeitig wird sich rund um diese “Basisstationen” ein schwunghafter Handel mit Dritten entwickeln und jegliche Anti-Drogenstrategie untergraben.
In Tirol lenkten zuletzt etwa zwei Kriminelle Aufmerksamkeit auf sich, als sie im steilen Berggelände eine Cannabis-Plantage illegal angelegt hatten.
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