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12. August 2014 / 09:11 Uhr

Medienminister Ostermayer drückt sich vor Life-Ball-Causa

Wenn es darum geht, für die Sozialdemokratie unangenehme Fragen in der Öffentlichkeit zu umschiffen, dann erweisen sich Bundeskanzler Werner Faymann und Co. als Meister in Sachen Schweigespirale. Den Urkundenbeweis hat aktuell wieder einmal Medienminister Josef Ostermayer (SPÖ) bei der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage von FPÖ-NAbg. Dagmar Belakowitsch-Jenewein zu den Life Ball-Plakaten an den Tag gelegt. Ostermayer, ganz parteipolitischer Paladin des Bundeskanzlers, flüchtet sich bei Fragen über Beschwerden an den Werberat im Zusammenhang mit dem sexistischen und widernatürlichen Plakat der Life-Ball-Organisatoren in formelle Ausflüchte, um inhaltlich nicht Stellung beziehen zu müssen:

Weder die Beobachtung oder inhaltliche Beurteilung oder Bewertung affichierter Plakate noch die allfällige Befassung von Einrichtungen der Selbstregulierung oder die Auskunftserteilung über die Anzahl der bei derartigen Einrichtungen eingegangenen Beschwerden stellen eine Frage der Vollziehung im Sinne von Art 52 B-VG und § 90 GOG-NR dar.

Gleichzeitig gibt Ostermayer jedoch bekannt, dass es “ca. 15 Beschwerden” gegen das Life Ball-Plakat gegeben habe. Woher er diese Zahlen als “Unzuständigkeitsminister” hat, verschweigt er allerdings dem Parlament.

Ostermayer ist außerstande, Freiheit der Kunst zu definieren

Obwohl Ostermayer ja auch Kunstminister und Kulturminister ist, sieht er sich gegenüber dem Parlament auch außerstande, zu beantworten, wo die Grenzen zwischen der Freiheit der Kunst und der Freiheit der Individuen sind. Dafür überweist Ostermayers Ministerium der “Selbstkontrollebehörde” bei der KommAustria jährlich 50.000 Euro zur Überwachung:

Ich ersuche sie um Verständnis, dass auf eine derart abstrakte Frage eine abschließende Antwort im Rahmen einer parlamentarischen Anfragebeantwortung weder möglich noch tunlich erscheint. Ich verweise daher dazu auf die einschlägige Literatur und Judikatur zu Art. 17a StGG

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