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13. August 2014 / 10:00 Uhr

Österreich hat innerhalb von zehn Jahren 53.000 Türken eingebürgert

Die Wiener FPÖ-Nationalratsabgeordnete Dagmar Belakowitsch-Jenewein hatte an Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) betreffend österreichisch-türkischer “Doppelstaatsbürgerschaften” eine parlamentarische Anfrage gerichtet, in der sie sich auf einen Artikel in der Tageszeitung Die Presse vom 28. Mai 2014 mit folgendem Inhalt bezogen hatte:

 Mehrere zehntausend Türken in Österreich besitzen sowohl die österreichische als auch die türkische Staatsbürgerschaft. Was illegal ist – und wovon die österreichischen Behörden (zumindest offiziell) nichts wissen. Denn Doppel- bzw. Mehrfachstaatsbürgerschaften sind in Österreich im Allgemeinen nicht erlaubt und werden nur in den seltensten Fällen bewilligt. Wer die österreichische Staatsbürgerschaft erwirbt, muss grundsätzlich die fremde, also die türkische, zurücklegen. Nach der Verleihung haben Türken aber die Möglichkeit, sich die türkische wieder zurückzuerwerben. Davon machen viele Gebrauch.

Auf dieser Grundlage wollte die FPÖ-Abgeordnete von der schwarzen Ressortchefin des Innenministeriums wissen, wie mit diesem Misstand umgegangen wird. Mikl-Leitner und ihr Ressort fühlen sich laut Anfragebeantwortung vom 12. August 2014 aber offensichtlich für das Problem der illegalen Doppelstaatsbürgerschaften nicht wirklich zuständig. Dabei geht es um eine große Anzahl potentiell Betroffener, wie das Innenministerium zugeben muss.

53.000 Neo-Österreicher aus der Türkei in den letzten zehn Jahren

Wie Mikl-Leitner offenlegt, wurde in den Jahren 2003 bis 2013 an insgesamt 53.234 Türken die österreichische Staatsbürgerschaft vergeben. Zuständig dafür ist eigentlich das Innenministerium, das in dieser Zeit durchgehend durch die ÖVP-Minister Strasser, Platter, Prokop und Mikl-Leitner geführt wurde. Das hindert die ÖVP-Innenministerin jedoch nicht daran, ihre völlige Untätigkeit zu dokumentieren. Für eine Kontaktaufnahme mit dem türkischen Innenminister in Fragen der illegalen Doppelstaatsbürgerschaften fühlt sich Mikl-Leitner jedenfalls nicht zuständig:

Nein. Die Wahrnehmung der bilateralen außenpolitischen Kontakte in konsularischen Angelegenheiten fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

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