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18. August 2014 / 19:45 Uhr

Mildes Urteil für Linksextremisten

Nur eine 6 Monate bedingte Freiheitsstrafe – nicht rechtskräftig – gab es für Hüseyin S., der bei einer Kundgebung gegen den Akademikerball im vergangenen Jänner gewalttätig gegen eine Polizistin vorgegangen war. Der Gewalttäter wurde wegen schwerer Körperverletzung und versuchter schwerer Körperverletzung sowie versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt Montagnachmittag im Wiener Straflandesgericht zu seiner Freiheitsstrafe verurteilt. Allerdings den von der Staatsanwaltschaft angenommenen Landfriedensbruch erachtete der Schöffensenat als nicht gegeben. Einen Freispruch gab es auch von der versuchten absichtlichen schweren Körperverletzung, die dem Mann im Zusammenhang mit seiner Festnahme angelastet worden war.

Videomaterial belastete den Täter

Der Freispruch in Sachen Landfriedensbruch verblüfft insofern, zumal die Beweislage doch eindeutig gewesen sein dürfte, wie auch ein Bericht von FPÖ-TV dokumentiert. Etwa ab Minute 1:20 sieht man  eine Menschenmenge, in der mehrere Personen mit Fahnen auf Polizisten schlagen. Auch Hüseyin S. soll sich darunter befunden haben. Die Polizei stellte belastendes Videomaterial sicher und sämtliche Zeugen sagten gegen Hüseyin S aus.

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Staatsanwalt Hans-Peter Kronawetter sagte in seinem Eingangsplädoyer, der Angeklagte habe “die Absicht gehabt, von Anfang an Gewalttätigkeiten gegen Polizeibeamte zu setzen”. Zu diesem Zweck habe er “Fahnenstangen aus Holz” mit sich geführt und sich “massiv an Attacken gegen Beamte” beteiligt. Konkret soll er vor dem Burgtheater mit der Fahnenstange auf eine Sperrkette der Polizei eingeschlagen und eine Beamtin am Unterarm getroffen haben. Diese erlitt dabei eine Prellung am rechten Handgelenk. Dennoch meinte Richter Andreas Böhm, es sei nicht nachweisbar, dass eine größere Menschenmenge, also rund 100 Personen auf Mord, Totschlag, Körperverletzung oder schwere Sachbeschädigung ausgewesen wären (!).

Täter bekannte sich schuldig

Der 43-jährige Kurde bekannte sich teilweise schuldig und zeigte sich gegenüber der Polizistin reuig, in dem er 300 Euro an Wiedergutmachung zahlte. Er habe reflexartig drei Mal auf die Kette eingeschlagen, allerdings wäre das Ganze nicht absichtlich gewesen.

Kurde saß schon zehn Jahre im Knast

Der Verurteilte lebt seit zehn Jahren in Österreich, er wurde als politisch verfolgter Flüchtling anerkannt, weil er in seiner türkischen Heimat infolge seiner politischen Tätigkeit zehn Jahre im Gefängnis gesessen war. Festgenommen wurde der Täter erst am 4. Juni nach einer Gegendemo gegen das “Fest der Freiheit”, nachdem er von Polizisten erkannt worden war. Als der Mann mit der U-Bahn nach Hause fahren wollte, wurde er von mehreren Beamten in der U-Bahnstation Schottenring überwältigt. Insgesamt waren an diesem Einsatz knapp zwei Dutzend Beamte beteiligt.

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