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1. September 2014 / 21:00 Uhr

Ministerrat beschloss 59 teils fragwürdige “Promi-Einbürgerungen”

Nach einer fast dreijährigen Pause gab es im vergangenen Juni wieder sogenannte “Promi-Einbürgerungen”. Insgesamt wurden 59 Staatsbürgerschafts-Verleihungen beschlossen, darunter waren nicht weniger als 21 Sportlerinnen und Sportler. Als Grund für derartige Einbürgerungen werden “außerordentliche Leistungen” genannt, welche den Sportlerinnen und Sportlern frühzeitig die österreichische Staatsbürgerschaft ermöglichen. Doch nicht immer sind die Kriterien, welche schlussendlich zu den Promi-Einbürgerungen führen, klar nachvollziehbar. Ein Hauptkriterium ist unter anderem, dass es keinen inländischen Sportler auf demselben Niveau geben darf. Gerade im Falle von drei aus Griechenland stammenden Synchronschwimmerinnen ist die Erfüllung dieses Kriteriums höchst unklar.

“Promi-Einbürgerungen” mehr als fragwürdig

Zur Vorgeschichte: Drei talentierte Synchronschwimmerinnen aus Griechenland sind vor zwei Jahren nach Österreich gekommen. Die 16-jährigen Mädchen sind seit diesem Zeitpunkt im Leistungszentrum Südstadt untergebracht und gehen auch dort zur Schule. Seit dem Auftauchen der griechischen Talente sind nach und nach tiefe Gräben quer durch die heimische Schwimmszene entstanden. Einige heimische Mädchen klagten über eine Bevorzugung der Griechinnen. Aufgrund der Streitigkeiten innerhalb der österreichischen Schwimmszene war relativ schnell klar, dass das große Ziel für diese Saison, bei der Junioren-Weltmeisterschaft Ende Juli ein Team an den Start zu schicken, niemals erreicht werden würde. Mithilfe der eingebürgerten Alexandri-Schwestern – es handelt sich um Drillinge – wäre man zwar auf die dafür notwendigen neun Mädchen gekommen, doch aufgrund der Ungereimtheiten gelang es nicht, ein Gruppen-Gefüge zu formen. Schon allein deswegen ist die Einbürgerung der drei Mädchen mehr als fragwürdig. Die Einbürgerung wurde dennoch Anfang Juni im Ministerrat beschlossen.   

Für die Einbürgerung fühlt sich keiner verantwortlich

Laut diversen Medienberichten fühlt sich auch keiner dafür verantwortlich, dass die drei Neo-Österreicherinnen tatsächlich zu uns nach Österreich gekommen sind. Richtig mysteriös wird es aber, wenn es um die Staatsbürgerschaftsanträge der ehemaligen Griechinnen geht, wo sich offiziell keiner mit den Anträgen beschäftigt haben möchte.

Das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport bestätigte gegenüber dem Internet-Sportportal Laola1.at, dass der Antrag von Minister Klug an das Bundesministerium für Inneres weitergeleitet wurde. Davor wurde, wie in diesem Prozess üblich, schriftlich Auskunft beim zuständigen Fachverband, dem Österreichischen Schwimmverband (OSV), über die sportliche Qualität eingeholt. Merkwürdig an der Sache ist jedoch, dass beim OSV ein derartiges Schreiben nicht existiert und offiziell niemand weiß, wer dieses unterzeichnet haben soll.

Aufgrund der hinterfragenswürdigen Einbürgerungen stellte FPÖ-Sportsprecherin Petra Steger eine parlamentarische Anfrage an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport. Die Antworten ließen jedoch stark zu wünschen übrig. Mit dem Hinweis “Das Staatsbürgerschaftswesen fällt grundsätzlich in den Aufgabenbereich des Bundesministeriums für Inneres” waren aus Sicht von Minister Klug die Fragen meist für beantwortet erklärt worden. Auch FPÖ-Bundesparteiobmann HC Strache stellte eine Anfrage betreffend der im Juni eingebürgerten Prominenten. Jedoch ebenfalls ohne nennenswerten Erfolg. Die FPÖ wollte die Namen der Prominenten inklusive den Gründen für deren Einbürgerung erfahren. In der Anfragebeantwortung aus dem Büro Mikl-Leitner steht lediglich: Aus Gründen des Datenschutzes und der Verpflichtung zur Amtsverschwiegenheit muss von einer Beantwortung dieser Frage Abstand genommen werden.

Da gerade das Fragerecht für Oppositionspolitiker eine wichtige Grundlage für ihre Arbeit darstellt, ist es umso bedauerlicher, dass dieses von der rot-schwarzen Bundesregierung immer öfter mit Füßen getreten wird.

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