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19. September 2014 / 10:21 Uhr

Geheimer Islamgesetz-Entwurf: Drei Feiertage für Muslime

Die Koalitionsregierung SPÖ und ÖVP arbeiten offenbar an einer Neufassung des Islamgesetzes vom Jahr 1912. Einen geheimen Gesetzesentwurf soll es bereits geben. Dieser wurde in einer gezielten PR-Kampagne selektiv den Medien zugespielt – der Opposition und der Öffentlichkeit wurde das Papier aber nicht präsentiert. Die Tageszeitung Die Presse hat den Entwurf gesehen und schreibt am 14. September, dass die Muslime drei Feiertage zugestanden bekommen sollen.

Geregelt sind die Feiertage im Feiertagsruhegesetz von 1957. Demnach gibt es 13 davon – weltliche wie kirchliche. Angehörige der evangelischen Kirchen AB und HB, Methodisten und Altkatholiken haben zusätzlich am Karfreitag frei. Die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGiÖ) hat bis dato noch keine vom Gesetz her geregelten Feiertage, der Wunsch nach solchen besteht aber schon lange. Argumentiert wird diese Forderung damit, dass eigene Feiertage auch eine Integrationsmaßnahme darstellen würden.

Feiertage nach islamischen Kalender

Im Gesetzesentwurf von IGGiÖ und Kultusamt heißt es: “Islamische Feiertage wird der Schutz des Staates gewährleistet. Ihre Termine richten sich nach dem islamischen Kalender.” Zu Feiertagen sollen demnach das Ramadanfest, das Pilger-Opferfest und Aschura ernannt werden. Die Aleviten, mittlerweile ebenfalls anerkannt, kommen sogar auf fünf Feiertage. Wer nun überlegt, ob der sich nun eröffnenden neuen Möglichkeiten fürs Daheimbleiben, zum Islam zu konvertieren, sei gewarnt: Bis dato ist nicht geklärt, ob an diesen Feiertagen auch arbeitsfrei ist.

Auch Speisevorschriften neu geregelt

In einer Presseaussendung warnt der Verein “Religion ist Privatsache” vor “beunruhigenden Details”: Über die Einführung von gesetzlich anerkannten Feiertagen ausschließlich für muslimische ArbeitnehmerInnen solle nicht nur die arbeitsrechtliche Diskriminierung Konfessionsfreier ausgebaut werden; Muslime würden zunehmend auch an eine gesetzlich anerkannte muslimische Religionsgemeinschaft gebunden werden. Derzeit sei allerdings nur ein Bruchteil der in Österreich lebenden Muslime Mitglied der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGiÖ). Ferner solle der islamischen Seelsorge der – mit Steuergeldern finanzierte – Zutritt zu Strafvollzugsanstalten, zum Bundesheer sowie zu öffentlichen Krankenanstalten gesichert werden.

Dem nicht genug, verlangt die IGGiÖ auch eine Neuregelung der Speisevorschriften. Denn die Religionsgemeinschaften hätten das Recht, “die Herstellung von Fleischprodukten und anderen Nahrungsmitteln gemäß ihren innerreligionsgesellschaftlichen Vorschriften zu organisieren”. Das Schächten, bei dem Tiere in vielen Fällen leidend verenden, würde somit endgültig Einzug in Österreich halten. Laut IGGiÖ-Präsident Fuat Sanac könnte das neue Islamgesetz noch heuer im Parlament beschlossen werden.

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