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30. September 2014 / 18:00 Uhr

Asylpolitik gehört grundlegend überdacht

Zurzeit herrscht im Bereich der Flüchtlingsbetreuung und -verteilung sowie im Flüchtlingswesen allgemeines Chaos. Die Aufteilung von Asylwerbern auf die Bundesländer scheint die Bundesregierung regelrecht zu überfordern. Denn das Erstaufnahmezentrum in Traiskirchen (Niederösterreich) ist wieder überfüllt: Rund 1.600 Menschen sind dort, mehr als doppelt so viele wie vereinbart.

Kolumne von Barbara Rosenkranz

Die Innenministerin fordert in Sachen Asylunterkünfte die Einhaltung der Quoten durch die Bundesländer. Diese wiederum planen Zwangs-Quoten für Asylunterkünfte in ihren Gemeinden. Seit Jahren läuft diese Methode: Die Erstaufnahmestelle in Traiskirchen soll – vorrübergehend – entlastet werden, dazu werden die Asylwerber über die gesamte Republik aufgeteilt. Doch das ist der falsche Weg, denn ist die Erstaufnahmestelle halbwegs geleert, wird sie innerhalb kürzester Zeit wieder gefüllt – und es beginnt von vorn.

Es ist an der Zeit, dass von diesem falschen Modell Abstand genommen wird und man nicht die gleichen Fehler ständig neu begeht. “Man kann ein Problem nicht mit den gleichen Denkstrukturen lösen, die zu seiner Entstehung beigetragen haben”, hielt Albert Einstein einst fest.

Genfer Flüchtlingskonvention: Asyl ist Schutz auf Zeit

Die Lösung der Schwierigkeit kann nur an der Wurzel gefunden werden. Es kann nicht sein, dass weiter ungeregelte Einwanderung unter dem Deckmantel des Asyls stattfindet. Es muss vielmehr wieder zum Kern des Asyl-Flüchtlingsschutzes der Genfer Konvention zurückgefunden werden. Demnach ist ein Flüchtling eine Person, die “aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Staatszugehörigkeit, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt […]”. Dabei ist in der Flüchtlingskonvention auch eine zeitliche Begrenzung vorgesehen. Der Flüchtlingsstatus erlischt “nach Wegfall der Umstände, auf Grund derer sie [die betreffende Peron, Anm.] als Flüchtling anerkannt worden ist, es nicht mehr ablehnen kann, den Schutz des Landes in Anspruch zu nehmen, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt.” Kurz: Asyl ist Schutz vor Verfolgung auf Zeit und kein einfacher Fahrschein für Einwanderer!

Umsetzung des Dublin-II-Abkommens dringend erforderlich

Dass es auch bei der aktuellen Diskussion nicht vorrangig um Flüchtlinge aus der Krisenregion Syrien handelt, zeigt ein Blick auf die Statistik des BMI: Von Insgesamt 12.878 Asylanträgen in diesem Jahr in Österreich kommen “nur” 3.497 aus Syrien.

Österreich ist seit der Osterweiterung 2004 ein EU-Binnenland. Es dürfte daher eigentlich nur mit Asylverfahren von Menschen zu tun haben, die über den außereuropäischen Luftraum ins Land gekommen sind. Würde die Bundesregierung das Dublin-II-Abkommen konsequent anwenden, das klar regelt, dass derjenige EU-Staat für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist, der die Einreise in den EU-Raum veranlasst oder nicht verhindert hat, müsste sie sich gar nicht mit den Bundesländern (und diese mit ihren Gemeinden) über Aufnahmequoten streiten.

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