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27. Juli 2010 / 08:43 Uhr

Justiz lässt sich gegen ÖVP-Bürgermeister viel Zeit

Die Mühlen der Justiz mahlen langsam. Noch langsamer, wenn man der politischen Klasse von Rot oder Schwarz angehört. So geschehen in der oberösterreichischen Gemeinde Windischgarsten, wo zumindest seit April 2009 ein Verfahren der Staatsanwaltschaft gegen den dortigen ÖVP-Bürgermeister Norbert Vögerl wegen Amtsmissbrauch und Betrug läuft. Es gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung.

Dem Gemeindechef wird zur Last gelegt, seinen Brotberuf als Immobilienmakler allzu oft mit seiner politischen Funktion vermengt zu haben. So soll Vögerl vom Gemeinderat Grundstücke in Bauland umwidmen haben lassen und diese anschließend an Käufer vermittelt haben. Ein weiterer Vorwurf, den die Staatsanwaltschaft prüft: Nach Hangrutschungen ließ der Bürgermeister zwar Bausperren auf den betroffenen Grundstücke verhängen, bis Geologen weitere Bewegungen prüfen konnten, veräußerte diese Gründe aber trotzdem als Baugründe.

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Doch damit nicht genug. Wie die Oberösterreichischen Nachrichten berichten, hat Bürgermeister Vögerl ohne Genehmigung der Aufsichtsgemeinde und trotz eines aufrechten Bauverbots die Gemeinde veranlasst, ein Grundstück zu kaufen. Als der Handel rückabgewickelt werden musste, ist die Körperschaft mit Verlust ausgestiegen. Auch persönliche Bereicherung wird dem Bürgermeister vorgeworfen. Er soll sich aus dem gemeindeeigenen Schotterwerk Kies für seinen Privatweg geholt haben – natürlich ohne Rechnung.

Der Bürgermeister selbst hat die Einstellung des Verfahrens beantragt und rechnet mit einem positiven Bescheid, da alle Vorwürfe „längst widerlegt sind“. Dabei könnte er Recht bekommen. Die heimische Strafprozessordnung sieht eine solche Möglichkeit bei Ermittlungen vor, die sich bereits über längere Dauer erstrecken. Aus der Staatsanwaltschaft heißt es nämlich, man habe bei dem Verfahren länger zugewartet, um die Bürgermeisterwahlen nicht zu beeinflussen.

Der FPÖ-Parlamentarier DI Gerhard Deimek, Bezirksparteiobmann von Kirchdorf, brachte zu diesem Sachverhalt eine parlamentarische Anfrage an Justizministerin Claudia Bandion-Ortner (ÖVP) ein, deren Beantwortung nun vorliegt. So sei die Verfahrensverzögerung zwar nicht direkt aufgrund der Bürgermeisterwahl erfolgt, jedoch sollte die „mediale Verarbeitung dieses Verfahrens hintangestellt werden, um keinen Einfluss auf die anstehende Bürgermeisterwahl durch Veröffentlichung noch nicht gebührend geprüfter Vorwürfe zu nehmen“, heißt es aus dem Ministerium.

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