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17. Dezember 2014 / 16:30 Uhr

Barbara Rosenkranz: Vorsicht vor Asyl-Quote!

Die Innenministerin will das Dublin-Abkommen ablösen und durch ein – wie argumentiert wird – gerechteres System ersetzen. Dublin regelt, dass derjenige EU-Staat für die Durchführung eines Asylverfahrens zuständig ist, der die Einreise in den EU-Raum veranlasst oder nicht verhindert hat. Der  Vorschlag lautet nun: Die eingewanderten Menschen werden mit einer  Quoten-Regelung auf alle EU-Staaten aufgeteilt. 

Kolumne von Barbara Rosenkranz 

Der Bevölkerung soll vermittelt werden, dass das kleine Österreich damit in  der Asylfrage entlastet werden könne. Doch ist das tatsächlich so? Die Quotenregelung will sich am sogenannten „Königsteiner Schlüssel“ orientieren, der die Aufteilung der Migranten innerhalb der Bundesrepublik Deutschland regelt. Dieser hat sowohl die Einwohnerzahl als auch das  Steueraufkommen zur Grundlage. Das heißt also: Auch wenn Österreich als  kleines Land eigentlich weniger Asylwerber (als jetzt) aufnehmen müsste,  werden wir uns auf Grund unserer wirtschaftlichen Stärke wiederum mehr Asylsuchende zuteilen lassen müssen. Man kann darauf wetten: Von Entlastung für die Bevölkerung keine Spur. Einen „Vorteil“ hätte die Quotenregelung  allerdings: die politische Klasse könnte dann jede Verantwortung von sich  weisen und sich auf Brüssel ausreden. Aber vielleicht liegt ja genau darin die angepeilte „Entlastung“ . . . für die zuständigen Regierungsmitglieder nämlich. Vor allem aber gilt: Eine eigenständige österreichische Einwanderungspolitik  wäre mit der quotenmäßigen Aufteilung einer nicht begrenzten Zahl von Migranten, die nach Europa drängen, endgültig Geschichte. Auf diese Art und Weise gibt die Bundesregierung das Heft des Handels endgültig aus der Hand.  Soweit darf es nicht kommen!


Barbara Rosenkranz ist Abgeordnete zum Nationalrat

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