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20. Feber 2015 / 19:27 Uhr

Wirtschaftskammer will Briefwahl ohne Post abwickeln

Bei der Wirtschaftskammer-Wahl 2010 war es Usus, dass Fraktionen Personen (der Wirtschaftsbund auch Studenten) ausschickten, um direkt von Unternehmern die Wahlkarten einzukassieren. Im Zuge eines aktuellen Schreibens untersagte die Wirtschaftskammer diese Praxis mit dem Hinweis, dass nur noch offizielle Mitarbeiter, die von der WK bestimmt werden, Wahlkarten abholen dürfen. Allerdings lassen die entsprechenden Gesetzespassagen die Möglichkeit dieses Abhol-Service nicht erkennen. Anders sieht das die Wirtschaftskammer, die den Abhol-Service sogar damit rechtfertigt, dass sich ein postalischer Rückversand aus dem Gesetz nicht ableiten lasse. In einer Stellungnahme der Wirtschaftskammer gegenüber Unzensuriert.at heißt es:

Die aktuelle – und damit heute anzuwendende – Fassung (BGBl 46/2014) besagt ganz eindeutig in § 90/6: „… So hat der Wähler … so rechtzeitig an die zuständige Hauptwahlkommission oder an die von dieser bezeichneten Stelle zu übermitteln, dass die Wahlkarte dort spätestens am vorletzten Werktag vor dem ersten möglichen Wahltag einlangt.“ Von einem postalischen Rück-Versand ist keine Rede – das gilt auch analog für die Wahl 2010.

Das ist insofern skurril, als jeder Wahlkarten-Wähler mit seiner Wahlkarte auch eine Anleitung erhält, auf die sogar ein Postkasten gezeichnet wurde – samt den Hinweis, dass die Wahlkarte in den Briefkasten geworfen werden könne. Zudem trägt das Kuvert, das zur Rückversendung der Wahlkarten verwendet wird, den Vermerk „Postentgelt beim Empfänger einheben“. Der Vorgang wird sogar detailliert beschrieben:

Kleben Sie diesen Briefumschlag (Wahlkarte) sorgfältig zu und übermitteln Sie ihn so rechtzeitig, dass er spätestens bis 26.2.2015, 20 Uhr, bei der Hauptwahlkommission der Wirtschaftskammer Wien eintrifft. Sie haben aber auch die Möglichkeit, dieses Kuvert innerhalb der oben genannten Frist bei der Hauptwahlkommission persönlich abzugeben.

Wie die Wirtschaftskammer daraus ableiten will, dass ein postalischer Rückversand nicht möglich sei und ein Abhol-Service gerechtfertigt erscheine, weiß wohl sie selber nicht.

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