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Der OGH urteilte für den Verbleib der Kinder beim Vater.

25. Mai 2015 / 11:00 Uhr

Wohin mit den Kindern? Ermutigende Entscheidung für Väter

Wohin mit den Kindern? So lautete die Frage, bei der Bürger letzte Woche ihr Rechtsgefühl walten lassen sollten. Die Lösung dieses Falles ist eine Ermutigung für viele Väter in Situationen ähnlicher Art, denn oft wird ohne stichhaltige Begründung gegen sie entschieden.

Zivilrechtliche Klage wegen Kindesentführung

Im konkreten Fall handelte es sich um eine OGH-Entscheidung, welche über den Verbleib von zwei minderjährigen Kindern bestimmte. Die Eltern schlossen vor Jahren in Mallorca die Ehe, die Mutter ist Österreicherin und der Vater Spanier. Nach der Scheidung war eine Ausreise nur mit gerichtlicher Genehmigung zulässig. Unmittelbar darauf reiste die Mutter ohne Zustimmung des Vaters und ohne gerichtliche Genehmigung mit den beiden Kindern nach Österreich. Der Vater beantragte die Rückführung nach dem Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung.

Die Mutter hat eine Firma, die sich mit EDV und mit der Webseitenprogrammierung beschäftigt. Der Vater betreibt im Internet eine Kunstgalerie und sucht für eine Bar Musikgruppen aus. Er verfügt im Monat über mindestens 2.000 Euro und hat ein Haus. Die Kinder sagten aus, lieber in Österreich bleiben zu wollen, den Vater aber dennoch sehen zu wollen, indem er etwa auch nach Österreich ziehe. Kurze Zeit später beantragte der Vater die Rückführung nach Spanien. Die Kinder seien von der Mutter unrechtmäßig nach Österreich verbracht und von ihr gegen eine Rückreise vereinnahmt worden.

Der OGH entschied für den Vater und wies eine Rückführung nach Spanien an, weil der Wunsch der Kinder zwar zu respektieren sei, sie sich aber weder beharrlich gegen eine Rückführung weigerten noch das Kindeswohl beim Vater gefährdet sei.

Nachzulesen ist die Entscheidung des Falles auch im Internet.

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