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Thomas Gottschalk soll vom “WDR” fürs Nichtstun 2,7 Millionen Euro kassiert haben.

29. Mai 2015 / 14:56 Uhr

Thomas Gottschalk: Aufregung um 2,7 Millionen Euro fürs Nichtstun

Aufregung in Deutschland: Der langjährige „Wetten, dass..?"-Showmaster und Entertainer Thomas Gottschalk soll von der ARD-Tochter WDR 2,7 Millionen Euro fürs Nichtstun kassiert haben. Das bringt die Fernsehmanager in Erklärungsnot, weil die Gebührenzahler diese Ausgaben des öffentlich-rechtlichen Senders in Frage stellen.

Sendung nach 70 Folgen eingestellt

Wie jetzt herauskam, sollte Thomas Gottschalk 2012 für 4,6 Millionen Euro Moderatorenhonorar 144 Folgen der Vorabendshow „Gottschalk live“ moderieren. Der Vertrag sah aber auch noch vor, dass Gottschalk selbst dann den vollen Betrag erhalten müsse, wenn die Sendung vorher eingestellt wird. Tatsächlich war bereits nach 70 Folgen wegen Mangel an Zuschauern Schluss, und Gottschalk soll gemäß des Vertrages die restlichen 2,7 Millionen Euro buchstäblich fürs Nichtstun bekommen haben.

Nun wollte die Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm (AG Dok) den Sender zu Pfingsten zum Reden darüber bringen, warum Gottschalk, obwohl die Sendung nach wenigen Wochen aus dem Programm flog, offenbar für ein ganzes Jahr bezahlt wurde. Die Summen bestätigte der WDR in der Frankfurter Allgemeinen nicht, aber in (fast) vollem Umfang den Vorgang. Und der war wie folgt: Die ARD-Tochter Degeto schloss 2011 gemeinsam mit dem ARD-Werbegesellschaften mit der Produktionsfirma Grundy Light Entertainment einen Vertrag zu „Gottschalk live“. Für Thomas Gottschalk sei ein Honorar vereinbart worden, „das aus Sicht der damals Beteiligten seiner Bekanntheit und seinem Marktwert als einer der beliebtesten Moderatoren in Deutschland und der exklusiven Zusammenarbeit Rechnung trug.“

„Abbruchkosten“ für „Gottschalk live“

Die Show sei im werbefinanzierten Vorabendprogramm gelaufen, so dass für „Gottschalk live“ „kein Gebührengeld ausgegeben“ worden sei. „Folglich“ sei „auch keine Gremienzustimmung einzuholen“ gewesen, „denn es bestand keine finanzielle Verpflichtung der Landesrundfunkanstalten, sondern der Werbetöchter“. Am 18. April 2012 hätten die Intendanten der ARD dann vom Sonderkündigungsrecht des Vertrages Gebrauch gemacht. Es entstanden „Abbruchkosten“ und zu diesen zählte auch „die Fortzahlung des Honorars des Moderators bis zum Ende der Vertragszeit“.

Überlegungen für zwei weitere Shows hätten zu keinem Ergebnis geführt, so der WDR, und es habe dafür auch keine weitere Zahlungen gegeben. Konkrete Summen dürfe man aufgrund der Verschwiegenheitsklausel bei Verträgen nicht nennen.

Der Kopp-Verlag hat dazu eine interessante Rechnung aufgestellt: Für 2,7 Millionen Euro, die Gottschalk allein fürs Nichtstun bekommen haben soll, müsste eine voll ausgebildete Krankenschwester bei einem Monatsgehalt von 2.248,86 Euro ziemlich genau 100 Jahre arbeiten.

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