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Das Volk wurde bei der Einführung des ESM übergangen. Nun können die Bürger die milliardenschweren Haftungen nur noch durch einen Austritt aus der Eurozone oder aus der EU abschütteln.

EU

29. Juni 2015 / 09:12 Uhr

EU-Austritt befreit von Haftungen für Pleite-Griechen

Das aktuelle Griechenland-Chaos ist Wasser auf die Mühlen der Befürworter des EU-Austritts-Volksbegehrens, das noch bis 1. Juli im allen Magistraten und Gemeindeämtern bzw. in Wien in den Bezirksämtern unterstützt werden kann. Unzensuriert-TV hat in der Sendung „Raus aus der EU?“ über die Argumente der EU-Kritiker berichtet. Ein nur durch die Schließung der Geldhäuser abgewendeter Bank Run in Griechenland bringt den Euro einmal mehr ins Taumeln, doch die Eurokraten weigern sich weiterhin, eine Entscheidung zu fällen.

Wie viele Milliarden Euro wird das Griechenland-Desaster die österreichischen Steuerzahler kosten? Jedenfalls hätte ein EU-Austritt in der Haftungsfrage enorme Vorteile, wie der deutsche Verfassungsrechtler Professor Karl Albrecht Schachtschneider gegenüber Unzensuriert-TV bestätigte. Die eingegangenen Verpflichtungen würden nach dem von deutschen Bundesverfassungsgericht bestätigten „Prinzip der umkehrbaren Selbstbindung“ wegfallen, wenn ein Staat die EU oder auch ur die Euro-Zone verlassen sollte.

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Gleiches gilt für das umstrittene Freihandelsabkommen TTIP. Auch hier würde nach einem EU-Austritt eine geänderte Geschäftsgrundlage bestehen, „die nach dem allgemeinen Völkerrecht die Beendigung einer solchen Organisation erlaubt“, so Schachtschneider. Denn auch wen TTIP als „gemischtes Abkommen“ bezeichnet werde, sei seine Voraussetzung, dass die gesamte Europäische Union beteiligt sei, der ein ausgetretener Staat ja dann nicht mehr angehöre.

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