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Die Lehrkräfte der TU Berlin können sich auf keine Richtlinien zum Gendern berufen.

4. Juli 2015 / 11:45 Uhr

TU Berlin: Kein Punktabzug bei Gender-Verweigerung zulässig

Laut einem Bericht des Technik-Magazins heise.de darf die TU Berlin ihre Studenten nicht dazu zwingen, ihre Arbeiten mittels Binnen-I, Sternchen oder Unterstrichen zu "gendern". Ein Student des Verkehrswesens, Sebastian Zidek, hatte die Bestimmungen und deren Referenzen an seiner Universität überprüft und ausgehebelt.

Lehrkraft bestand aufs Gendern

Die Richtlinien seines Moduls verlangten zunächst das Gendern seiner Seminararbeit. Begründet wurde dies mit dem Verweis "BMFSFJ 2012". Damit war Zidek jedoch nicht zufrieden und suchte nach weiteren Erläuterungen. 

Seine Lehrkraft berief sich darauf, das Gendern sei eine "Vorgabe", bereits "gesellschaftlicher Konsens" und "alles diskutieren" werde ihm bei seinem Punkteabzug wegen Genderverweigerung nicht helfen.

Rechtsabteilung kennt keine Gender-Vorgabe

Auf Anfrage in der Rechtsabteilung stellte sich jedoch heraus, dass gar keine Vorgabe zur Verwendung "gendergerechter Sprache" existiere. Grundlage zur Bewertung und Benotung seien "Inhalte und Aussagen", der Student solle daher mit seiner Lehrkraft "Rücksprache unter entsprechenden Hinweisen" halten. 

Auch an anderen deutschen und österreichischen Instituten gibt es Lehrkräfte, die auf gegenderte Arbeiten bestehen. Jedoch gab es laut heise.de bisher keine Reaktion auf die Anfrage, ob Zideks Entdeckung auch dort Auswirkungen habe.

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