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Josef S. blitzt erneut vor Gericht ab und die linke Meute eskaliert im Netz.

2. Juli 2015 / 14:46 Uhr

Josef S. blitzt mit Berufung ab: Linke vergleichen Richter mit NS-Juristen

Eine Zeit lange ist es nun still geworden um den am Akademikerball 2014 randalierenden Josef S. und seine linksgerichtete Fangemeinde. Als vor gut einem Jahr der Schuldspruch des jungen Studenten aus Jena erfolgte, brach eine große Empörungswelle im sozialistischen Lager aus und der junge Mann legte Berufung gegen sein Urteil ein. Er wollte bis zum Obersten Gerichtshof gehen, um seinen Schuldspruch für nichtig befinden zu lassen und ebenfalls die Höhe seiner Strafe herabzusetzen.

Berufung abgelehnt

Verurteilt wurde Josef S. zu acht Monaten Haft, vier davon unbedingt. Diese vier Monate wurden ihm bereits angerechnet, da er sechs Monate in Wien in Untersuchungshaft gesessen ist. Mit dem Tag des Schuldspruchs konnte er also ungehindert mit seinen Eltern wieder in die Heimat zurückkehren. Dieses Verfahren war dem Radaumacher aber nicht Lehre genug – und mit Hilfe seines Anwaltes legte er Berufung gegen das Urteil ein.

Mit dem 2. Juli 2015, ein knappes Jahr nach dem Ersturteil, steht aber nun abermals fest: Josef S. ist schuldig und auch die Berufung wurde abgelehnt. Der OGH sah die Nichtigkeitsbeschwerde als unbegründet an und das Oberlandesgericht gab der Berufung gegen seine einjährige Freiheitsstrafe nicht statt – mit der Begründung, dass diese für die begangene Tat ohnehin schon zu niedrig angesetzt wäre. Der Krawalltourist aus Jena wurde demnach des Landfriedensbruchs, der versuchten schweren Körperverletzung und der schweren Sachbeschädigung für schuldig befunden.

Vergleich mit NS-Richter

Als der Richter jedoch die Verhandlung schließt, entbrennt in linken Zeitungsforen, wie etwa dem Standard, eine erneute Diskussion und Solidarisierungswelle mit dem Schuldigen. Grund dafür ist die Aussage des Richters: "Ich würde es eher mit Voltaire halten: ‚Ich bin nicht deiner Meinung, aber ich würde mein Leben dafür geben, dass du sie ausdrücken darfst.‘ Daran sollte man sich halten. Friedlich demonstrieren – aber die Gewalt draußen lassen. Damit ist die Verhandlung geschlossen. Danke."

Neben einigen Behauptungen, dass Josef S. nur wegen seiner Gesinnung ein Opfer der Justiz wurde, findet sich auch eine abgrundtiefe Aussage eines Nutzers, welche den zuständigen OGH-Richter mit einer Person aus dem Nationalsozialismus gleichsetzt: „Einfach erschreckend, wie tief die braunen Netzwerke immer noch oder schon wieder in den österreichischen Institutionen verankert sind. Nur weil er eine Richterrobe trägt, glaubt er, er kann sich aufführen wie anno dazumal der Herr Freisler vom Volksgerichtshof.“ Roland Freisler war während seiner Amtszeit bis 1945 für über 2.600 Todesurteile verantwortlich.

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