Demokratisch, kritisch, polemisch und selbstverständlich parteilich

Foto: Bild:

19. März 2009 / 11:00 Uhr

Kommunalkredit-Chef bestätigt umfangreiche Wertpapier-Spekulationen

Der neue Vorstandsvorsitzende der Kommunalkredit-Bank Alois Steinbichler hat der Wiener Zeitung ein ausführliches Interview gegeben – und dabei bestätigt, dass es umfangreiche Wertpapier-Geschäfte und daraus erhebliche Verluste gegeben hat.

Dieser Umstand ist einer der wesentlichen Vorwürfe, die ich meiner Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft zur Kommunalkredit erhebe. Laut meinen Informationen wurde mit Wertpapieren in einem Volumen bis 16 Milliarden Euro gezockt, wobei mehr als eine Milliarde Verlust entstanden sein dürfte.

Kommunalkredit-Vorstand Steinbichler bestätigt die Geschäfte, wenngleich in ziemlich verklausuliertem Banker-Deutsch, indem er sagt:  

"Man kann nicht sagen, dass die Bank in ihrem Kerngeschäft, der Kommunalfinanzierung, nichts verdient hat. Aber manche Geschäftsfelder, die man darüber hinaus betrieben hat, waren vor allem durch die Verfügbarkeit von Liquidität und die Refinanzierungsmöglichkeit dank einer guten Bonitätseinstufung getrieben. Das Haus hat ein ziemlich großes Wertpapierportfolio aufgebaut, (…) Auf der Basis hat das funktioniert. Als dann aber weltweit die Liquiditätsströme zum Erliegen kamen, hat das zu Problemen geführt und dazu beigetragen, dass die Bank relativ rasch in eine Krisensituation geriet."

Und Steinbichler bestätigt auch, dass die Portfolios stark im Wert gefallen sind und dass der einzige Ausweg aus der Krise die Verstaatlichung war.

Damit ist eigentlich alles gesagt, und die Staatsanwaltschaft braucht an sich nur die Wiener Zeitung lesen. Zur Erinnerung noch einmal die Gesetzestexte:

§ 159 Strafgesetzbuch: Grob fahrlässige Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen

(1) Wer grob fahrlässig seine Zahlungsunfähigkeit dadurch herbeiführt, dass er kridaträchtig handelt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen

(3) Ebenso ist zu bestrafen, wer grob fahrlässig seine wirtschaftliche Lage durch kridaträchtiges Handeln (Abs. 5) derart beeinträchtigt, dass Zahlungsunfähigkeit eingetreten wäre, wenn nicht von einer oder mehreren Gebietskörperschaften ohne Verpflichtung hiezu unmittelbar oder mittelbar Zuwendungen erbracht, vergleichbare Maßnahmen getroffen oder Zuwendungen oder vergleichbare Maßnahmen anderer veranlasst worden wären.

Absatz 3 trifft hinsichtlich der eingetretenen Zahlungsunfähigkeit zweifellos zu, spricht der Chef der Bank doch im Interview davon, dass die Verstaatlichung die einzige mögliche Lösung gewesen sei. Die Verstaatlichung kann sicher auch als vergleichbare Maßnahme zu einer Zuwendung gesehen werden. Bleibt die Frage, ob das dazu führende Verhalten auch kridaträchtig war. Hiezu heißt es im § 159 des Strafgesetzbuches:

(5) Kridaträchtig handelt, wer entgegen Grundsätzen ordentlichen Wirtschaftens

2. durch ein außergewöhnlich gewagtes Geschäft, das nicht zu seinem gewöhnlichen Wirtschaftsbetrieb gehört, durch Spiel oder Wette übermäßig hohe Beträge ausgibt.

Das Geschäftsmodell der Kommunalkredit ist die Finanzierung von Gemeinden. Wertpapier-Spekulationen gehören daher wohl nicht zum gewöhnlichen Wirtschaftsbetrieb. Ob die Geschäfte außergewöhnlich gewagt waren? Nun wenn tatsächlich eine Milliarde Euro verloren gingen dabei, liegt der Verdacht nahe. Der Ball liegt bei der Staatsanwaltschaft.

Unterstützen Sie unsere kritische, unzensurierte Berichterstattung mit einer Spende. Per paypal (Kreditkarte) oder mit einer Überweisung auf AT58 1420 0200 1086 3865 (BIC: BAWAATWW), ltd. Unzensuriert

    Diskussion zum Artikel auf unserem Telegram-Kanal:

Politik aktuell

28.

Mrz

10:59 Uhr

Wir infomieren

Unzensuriert Infobrief


Wenn Sie dieses Youtube-Video sehen möchten, müssen Sie die externen YouTube-cookies akzeptieren.

YouTube Datenschutzerklärung

Share via
Copy link