Während man sich in Österreich als minimalen Ausfluss einer bislang verhinderten Verwaltungsreform auf eine Transparenzdatenbank für EU-Agrarförderungen einigen konnte ist diese nun auch Geschichte. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg erklärte in einem Urteil (RS C-92/09 und C-93/09) vom 9. November 2010 die Veröffentlichung von Personendaten über Agrarforderungen für rechtswidrig.
Die seit 2005 bestehende heimische Transparenzdatenbank wurde daraufhin wenig überraschend seitens durch das Landwirtschaftsministerium unter Nikolaus Berlakovich (ÖVP) „vorläufig“ gesperrt, obwohl das Urteil nur auf zukünftige Daten Anwendung findet. Durch die Datenbank wurde aufgedeckt dass von den 293.119 Förderungsempfängern mehr als tausend mindestens 100.000 Euro pro Jahr kassierten. Folglich bejubeln die Bauernvertreter nun das Urteil des Europäischen Gerichtshofs, das es künftig unmöglich macht nachzuvollziehen, wohin der österreichischen Anteil am Agrarbudget fließt, das 40 Prozent des gesamten EU- Budgets ausmacht.
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Damit ist aber auch die von der Regierung beschlossene umfassende Transparenzdatenbank für Förderungen aller Art torpediert. Dessen hätte es allerdings ohnedies nicht mehr bedurft, denn schon jetzt ist klar, dass es eine komplette Aufstellung aller Subventionen nie geben wird. Die Gemeindeförderungen werden in diese Datenbank definitiv nicht eingespielt, auch mit den Ländern spießt es noch.
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