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Selbst die Beseitigung von Hausmüll ist Leuten, die kostenlos versorgt werden, nur schwer zu vermitteln. (Symbolfoto)

23. März 2019 / 12:54 Uhr

Eigens beschäftigte “Müllkümmerer” räumen Müll in Flüchtlingsunterkünften weg

Dass unter den unzähligen Migranten, die in den letzten Jahren nach Europa “übersiedelt” sind, nicht nur lauter “Fachkräfte” zu finden sind, sollte inzwischen selbst dem naivsten Willkommensklatscher einleuchten. Bedauerlicherweise reicht die “Qualifikation” der Neuankömmlinge vielfach nicht einmal aus, ihren eigenen Müll wegzuräumen bzw. ordnungsgemäß zu entsorgen. Wozu auch, werden sich viele dieser Leute fragen – im gratis All-inclusive-Versorgungspaket, welches “Schutzsuchenden” hier zuteil wird, soll doch gefälligst auch die Beseitigung von Müll und Dreck inkludiert sein.

Der “Müllkümmerer” – Migration schafft neue Arbeitsplätze

Um das Problem Müllbeseitigung in Asylbewerber-Unterkünften den den Griff zu bekommen, stellt Hamburg sogenannte “Müllkümmerer” ein, die in den Unterkünften den Müll der “Neubürger” trennen und beseitigen. Das ergab eine Anfrage der AfD-Fraktion, die speziell nach der Stellenvergabe eines “Müllkümmerers” in der Unterkunft am Gleisdreieck fragte (Drucksache 21/16475 ). Die Stellenausschreibung des “Müllkümmerers” weist folgende verklausulierte Tätigkeiten auf, welche die AfD-Hamburg auf ihrer Internetseite veröffentlicht und zum besseren Verständnis ins “Deutsche” übersetzt:

  • “Aufklärung/Beratung der Bewohnerinnen und Bewohner zum Thema Müllentsorgung” (Klartext: Asylbewerber ständig darauf hinweisen, dass Müll nicht auf die Straße geworfen wird, sondern in den Müllcontainer gehört)
  • “Müll sammeln auf dem Gelände” (Klartext: Von Asylbewerbern achtlos auf die Straße geworfenen Müll aufsammeln)
  • “Bereitstellung der Müllbehältnisse am Leerungstag, auch bei Feiertagsverschiebungen” (Klartext: Müllcontainer früh morgens rausstellen, wenn die “Flüchtlinge” noch schlafen)
  • “Nachsortierung des Inhaltes der Müllbehältnisse zur Vorbereitung der Leerung und zur Vermeidung von Fehlbefüllungen” (Klartext: In den Mülltonnen rumwühlen und von den Asylbewerbern ungetrennten Müll herausnehmen, trennen und neu einsortieren)
  • “Beseitigung von Beistellungen inklusive Zwischenlagerung von sperrigen Abfällen in separaten Räumen” (Klartext: Sperrmüll, der von Asylbewerbern einfach neben die Tonnen abgelegt wird, aufsammeln und entsorgen)
  • “Gegebenenfalls Papierkorbentleerungen und Nassreinigung der Müllboxen” (Klartext: Auswischen von dreckigen Mülltonnen)

Dazu der Vorsitzende und migrationspolitische Sprecher der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft, Alexander Wolf:

Während immer mehr deutsche Armutsrentner und Obdachlose in Müllkörben nach Pfandflaschen wühlen, stellt die Stadt ,Müllkümmerer’ ein, die den Müll unserer vollalimentierten ,Neubürger’ beseitigen. Wer bislang dem naiven Glauben anhing, Gäste bereiten ihrem Gastgeber in der Regel so wenig wie möglich Unannehmlichkeiten, wird von der Realität in den Hamburger Flüchtlingsunterkünften eines Besseren belehrt. Wir meinen: Wer in Deutschland um Asyl bittet, hat sich an die hier geltenden Regeln ohne Wenn und Aber zu halten.

Bundesweites Problem

Dass dieses Problem sich nicht nur auf Hamburg beschränkt, sondern flächendeckend auftritt, zeigt uns auch das untenstehende Video, aufgenommen vor einer Unterkunft für sogenannte “Flüchtlinge” in Augsburg:
 

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Österreich: Asylwerber müssen nicht putzen – Wenn doch, nur für Geld

Das Tüpfelchen auf dem sprichwörtlichen “i” stellt allerdings ein Vertragspassus zwischen Asylheimbetreibern und dem Land Niederösterreich dar (siehe Faksimile unten). Wir zitieren aus unserer Recherche “Die unglaublichen Praktiken der Asylindustrie” aus dem Jahr  2017:

Die Asylwerber können demnach nicht dazu veranlasst werden, den Dreck, den sie verursachen, auch selbst zu beseitigen. Falls sich jedoch jemand von den “Gästen” bereit erklären sollte, selbst zu putzen, sind zwischen drei und fünf Euro pro Stunde von den Heimbetreibern an die Asylwerber zu bezahlen. Ansonsten ist der Betreiber selbst dazu verpflichtet zu putzen oder auf eigene Kosten eine Reinigungskraft (oder Unternehmen) zu engagieren.

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