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26. November 2010 / 10:55 Uhr

Ausgleichszulage für EU-Pensionisten – die Fakten

Derzeit kursieren diverse E-Mails, in welchen sich Bürger über die Ungerechtigkeiten betreffend Ausgleichszulagen für Pensionsbezieher, die keinen Wohnsitz in Österreich haben, beschweren. Wenngleich die beschriebenen Fälle vermutlich fiktiv sind, scheint die Aufregung grundsätzlich berechtigt, betrachtet man die derzeitige Rechtslage. So ist laut der Verordnung Nr. 1408/71 (EWG) geregelt, dass sich jeder Pensionist, der einen Rechtsanspruch auf Rentenleistungen der österreichischen Sozialversicherung hat, diese Zahlungen auch in seinen Wohnsitzstaat überweisen lassen kann. Zusätzlich gilt, dass die empfangenen Leistungen in jenem Mitgliedsstaat, in dem der Bezieher wohnt, nicht geringer ausfallen dürfen, als jene Mindestleistungen, die nach den Rechtsvorschriften des Wohnsitzlandes gelten. In der Verordnung Nr. 647/2005 (EG) wurde festgelegt, dass in Österreich der Ausgleichszulagenrichtsatz dieser Mindestleistung entspricht.

Jeder Pensionist, der in irgendeinem EU-Staat eine noch so geringe Alterspension bezieht, hat somit den Anspruch vom österreichischen Staat eine Ausgleichszulage zu erhalten, die seine Pension auf den Wert der österreichischen Mindestpension (Ausgleichszulagenrichtsatz) erhöht, wenn er seinen Wohnsitz nach Österreich verlegt.

Da das Rentenniveau in gewissen (vor allem neueren) EU-Staaten deutlich unter jenem Österreichs liegt (siehe Tabelle) – in Rumänien und Bulgarien zum Beispiel bei nur circa 5 Prozent der österreichischen – besteht ein großer Anreiz für Zuwanderung nach Österreich, was oft zur Gründung eines Scheinwohnsitzes mit zugehörigem Bankkonto führt. Solche Fälle sind vor allem von rumänischen Bürgern bekannt. Die genannte Verordnung stellt damit eine klare Einladung zur Einwanderung in den österreichischen Sozialstaat dar.

Rentenniveau in Österreich und neuen EU-Staaten
Es ist eher erstaunlich, warum bisher nicht mehr Angehörige aus den neuen EU-Staaten versucht haben, diese Möglichkeiten zu nützen, aber es ist mit Sicherheit anzunehmen, dass diese Einwanderung stark zunehmen wird, wenn es zu keiner Änderung der heutigen Rechtslage kommt.

FPÖ will Ausgleichzulage an Bedingungen knüpfen

Um eine steigende Belastung der österreichischen Sozialversicherung durch ausländische Ausgleichszulagenbezieher zu verhindern, sind daher gesetzliche Maßnahmen notwendig. So ist für die FPÖ vorstellbar, dass zum Beispiel eine Bedingung eine vorangegangene Beschäftigung in Österreich oder auch nur ein mehrjähriger Aufenthalt sein könnte. In anderen EU-Staaten gibt es nach Zeitungsberichten solche Zusatzbestimmungen. Nachdem FPÖ-Sozialsprecher Herbert Kickl im Juli diesbezüglich eine parlamentarische Anfrage an Sozialminister Hundstorfer gestellt hatte, konnte der Anfragebeantwortung entnommen werden, dass es keine statistische Erfassung der Staatsbürgerschaften der Zulagenbezieher gibt, dass es jedoch eine strenge Überprüfung des tatsächlichen gewöhnlichen Aufenthalts der Zahlungsempfänger geben soll.

Fraglich nur, wie oft wohl das eine oder andere Auge zugedrückt wird, wenn man doch anhand von internen Informationen aus dem Innenministerium klar erkennen kann, dass die Einwanderung in den Sozialstaat Österreich gerade von Personen mit eigentlich niedrigerem Rentenanspruch, immer häufiger wird und die Tendenz hierfür stark im Steigen ist.

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