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Die Meinungsfreiheit bewegt sich im Rahmen der geltenden Gesetze. Wer zu Gewalt aufruft oder gegen Teile der Bevölkerung hetzt, kann die Meinungsfreiheit für sich nicht in Anspruch nehmen. Ebenso gilt dies bei Beleidigungen oder Anschuldigungen gegenüber konkreten Personen. Wer die Gesetze missachtet, muss damit rechnen, straf- oder zivilrechtlich verfolgt zu werden. Als Betreiber sind wir bei entsprechenden Ermittlungen zur Kooperation mit den Behörden verpflichtet.
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