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25. Dezember 2010 / 11:12 Uhr

414 Millionen Familienbeihilfe gehen an Ausländer

Edith MühlberghuberDie Familienbeihilfe ist einer der letzten Pfeiler, die der Staat österreichischen Familien noch zur Verfügung stellt – und auch daran hat die aktuelle Regierung bereits kräftig gesägt. Doch ist das System der Beihilfe wirklich darauf ausgelegt, das Aufwachsen österreichischer Kinder zu sichern? Eine Anfrage der FPÖ-Abgeordneten Edith Mühlberghuber hat interessante Fakten ans Licht gebracht.

Edith Mühlberghuber

Edith Mühlberghuber

Edith Mühlberghuber (FPÖ) erfuhr, wieviel Familienbeihilfe an Ausländer geht.
Foto: Parlamentsdirektion / Mike Ranz

Aus der Anfragebeantwortung ging hervor, dass der österreichische Staat im Jahr 2009 nahezu 3.4 Milliarden Euro ausbezahlt hat. Über 12% davon gingen jedoch nicht an österreichische Familien: Nahezu 414 Millionen flossen an Familien aus fremden Ländern. Um aus dem österreichischen Familientopf schöpfen zu dürfen, muss der "gewöhnliche Aufenthalt" innerhalb der Grenzen sein, alternativ muss der Bezieher mindestens drei Monate bei einem inländischen Dienstgeber beschäftigt sein.

In beiden Fällen ist es nicht erforderlich, dass auch das Kind in Österreich lebt. Große Summen aus dem Familienbeihilfe-Topf gehen daher ins Ausland, wogegen sich in der aktuellen Unzensuriert-Umfrage derzeit 76 Prozent der Leser (Stand 25.12.) aussprechen. Die Freiheitlichen haben während der Budgetdebatte im Nationalrat beantragt, die Familienbeihilfe in andere Länder der Höhe der dortigen Lebenserhaltungskosten anzupassen – vergeblich: Die Regierungsparteien wollen für Kinder in aller Welt den Betrag weiter in voller Höhe auszahlen.

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In der Hauptstadt Wien fließt mehr als ein Fünftel der Mittel  an Nicht-Österreicher. Sollte die Familienbeihilfe tatsächlich auf längere Zeit den Sinn haben, mehr österreichischen Kindern das problemlose Aufwachsen zu ermöglichen, so sollten die "budgetschonenden" (so unangebracht diese Argumentation in Bezug auf die Keimzelle des Staates auch ist) Maßnahmen nicht in einer Kürzung für Inländer, sondern in einer grundlegenden Reform der Kriterien bestehen.

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