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16. Feber 2011 / 08:31 Uhr

Gerichtsurteil definiert den Begriff der Pädophilie neu

Paragraphen-LupeElisabeth Sabaditsch-Wolff wurde gestern wegen Herabwürdigung religiöser Lehren zu einer Geldstrafe von 480 Euro verurteilt – nicht rechtskräftig, denn sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung ergreifen Rechtsmittel. Sabaditsch-Wolff stand wegen eines von ihr geleiteten Seminars im Freiheitlichen Bildungsinstitut vor Gericht, das von einer Undercover-Journalistin der Illustrierten NEWS besucht worden war. Ihre islamkritischen Äußerungen führten zu einer Anklage wegen Verhetzung und später auch wegen Herabwürdigung religiöser Lehren.

Paragraphen-Lupe

Paragraphen-Lupe

Mit der Lupe musste die Richterin offenbar einen Paragraphen suchen, nach
dem sie Elisabeth Sabaditsch-Wolff verurteilen konnte.
Foto: Thorben Wengert / pixelio.de

Verhetzung konnte die Richterin keine feststellen, wohl aber die Herabwürdigung des islamischen Religionsgründers Mohammed. Die meisten Medien berichten mit sichtlicher Genugtuung über den Schuldspruch, sodass ihnen nicht einmal auffällt, welchen Unfug sie da schreiben. Aus dem Standard zitiert

Der Schuldspruch bezog sich auf abfällige Äußerungen, die die Vortragende des freiheitlichen Bildungsinstituts (FBI) über den Propheten Mohammed getätigt hatte. Sie hatte diesem in ihrem Seminar wörtlich einen "relativ großen Frauenverschleiß" unterstellt und durchklingen lassen, Mohammed habe "gern mit Kindern ein bisschen was" gehabt, wobei sie sich dabei auf den Umstand bezog, dass Aischa bint Abi Bakr, die dritte Frau Mohammeds, der islamischen Überlieferungen zufolge zum Zeitpunkt der Eheschließung sechs und beim Vollzug der Ehe neun Jahre alt gewesen sein soll.

Für die Richterin wurde dem Religionsstifter damit "der sachlich völlig ungerechtfertigte der Vorwurf der Pädophilie" gemacht […]

Wann beginnt Pädophilie – und was ist das überhaupt?

Diese Zeilen hinterlassen den halbwegs vernunftbegabten Leser fassungslos, bedeuten sie doch, dass der Vorwurf der Pädophilie gegenüber jemandem, der mit einer Neunjährigen Geschlechtsverkehr hat, sachlich völlig ungerechtfertigt sei. In diesem Sinn reagiert übrigens auch die überwältigende Mehrheit der Kommentatoren in sämtlichen Online-Medien, die über den Fall so oder ähnlich berichten. Auf PI-News wird die Urteilsbegründung ausführlicher wiedergegeben:

Verurteilt wurde Elisabeth insbesondere wegen des Vorwurfs der Pädophilie: Mohammed hat Aisha zwar mit sechs Jahren geheiratet und mit neun Jahren die Ehe vollzogen. Pädophilie sei aber jedoch die sexuelle Orientierung ganz oder überwiegend hin zu minderjährigen Kindern. Das trifft auf Mohammed nicht zu, weil er mit Aisha noch verheiratet war, als sie 18 war. Mohammed sei deswegen nicht pädophil und der Vorwurf herabwürdigend.

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Das macht die Sache freilich kaum besser, denn daraus lernen wir: Wer Sex mit Kinder hat, muss nur oft genug Sex mit Erwachsenen haben, damit man ihm keine überwiegende sexuelle Orientierung auf Minderjährige nachsagen darf. Gelegentlicher Sex mit Kindern ist also vom Begriff der Pädophilie nicht umfasst. Ein Hoch auf unsere Justiz! Strafbar bleibt Geschlechtverkehr mit Minderjährigen aber hoffentlich auch für Nicht-Pädophile, oder?

Wer ist der Prophet im säkularen Staat?

Eine Randbemerkung: Mohammed wird in den Medienberichten durch die Bank als „Prophet Mohammed“ apostrophiert. Entweder sind die Redaktionen also flächendeckend mit muslimischen Redakteuren besetzt, oder aber wir können künftig damit rechnen, in Berichten über die christliche Religion nur noch vom „Messias Jesus Christus“ zu lesen.

Und noch ein kleiner Nachsatz: Wir erachten es für die Einschätzung des Islam für völlig unerheblich, wie alt Aisha beim Ehevollzug mit Mohammed war. Dass ein Gericht eines säkularen Staates aber einen derartigen Tanz veranstaltet, um eine moralische Bewertung des von einer Religion überlieferten Handelns ihres Gründers zu kriminalisieren, hat etwas ganz Schauriges an sich. Noch dazu, wenn als Begründung dafür Verbrechen, die die heutige Gesellschaft zurecht verachtet, verharmlost werden und die Täter nicht mehr beim Namen genannt werden sollen. 

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