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Ein dünnhäutiger und parteiischer Bundespräsident: Sieben Mal ermächtigte Van der Bellen die Behörden zur Strafverfolgung von Kritikern.

18. Juni 2023 / 13:27 Uhr

Unbeliebtester Bundespräsident? Nur Van der Bellen ließ Kritiker strafrechtlich verfolgen

Bundespräsident Alexander Van der Bellen ist bekannt für seine parteiische und oftmals gar nicht staatsmännische Amtsführung. Das zog in den letzten Jahren auch den Zorn vieler Bürger auf ihn. Doch anders als seine Vorgänger lässt Van der Bellen seine Kritiker gerne strafrechtlich verfolgen, wie nun die FPÖ aufdeckte.

Van der Bellen lässt verfolgen 

Die Bundespräsidentschaftskanzlei musste nach einer Anfrage von FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker anlässlich der Ermächtigung zur strafrechtlichen Verfolgung gemäß § 117 StBG zugeben, dass Van der Bellen als erster und einziger von diesem Recht Gebrauch machte, und das nicht zu knapp. Hafenecker ortet darin einen Skandal und den Versuch, kritische Stimmen in der Bevölkerung einzuschüchtern.

Auf Kritik an seiner Amtsführung reagiert Van der Bellen offenbar sehr dünnhäutig. In dem Schreiben wurde zudem betont, dass sich das Staatsoberhaupt immerhin mehr Beleidigungen als der normale Bürger gefallen lassen müsse.

Sieben Ermächtigungen gegen Bürger

In 52 Fällen traten die Ermittlungsbehörden an Van der Bellen heran und baten um Genehmigung zur Strafverfolgung seiner Kritiker, etwa wegen Beleidigung oder übler Nachrede. In sieben Fällen ermächtigte der Präsident dann auch eine weitere Verfolgung, er ging somit offenbar sehr selektiv gegen bestimmte Personen vor.

Doch mit diesen Versuchen der Einschüchterung blamierte er sich auf ganzer Linie, so Hafenecker, denn im prominenten Fall gegen den unabhängigen Journalisten und Report24-Chef Florian Machl wurde in erster Instanz ein Freispruch gegeben und in einem anderen Fall musste die Staatsanwaltschaft überhaupt die Verfolgung einstellen. Ein Bürger wurde zu gemeinnütziger Arbeit verdonnert und vier weitere wurden verurteilt – Strafmaß bis drei Jahre Haft!

Fischer und Klestil ließen nicht verfolgen

Hafenecker wollte aber auch wissen, wie dieses “Sonderverfolgungsrecht” von den Amtsvorgängern Van der Bellens genutzt wurde. Und siehe da, an diese wurden nicht nur weniger Fälle zur Ermächtigung herangetragen (bei beiden jeweils fünf), sondern sie machten davon gleich gar nicht Gebrauch.

Van der Bellens Vorgänger, Heinz Fischer und Thomas Klestil, übten ihr Amt offenbar mit mehr Güte und Nachsicht aus, da sie beide während ihren Amtszeiten nie eine Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilten, so Hafenecker. Er erinnere sich dabei besonders an die massiven Anfeindungen gegen Klestil nach dem Zustandekommen der ersten schwarz-blauen Regierung. Und weiter:

Bundespräsident Van der Bellen soll aufhören, sein ‚Sonderverfolgungsrecht‘ willkürlich einzusetzen, zumal sich zeigt, dass in vielen Fällen keine strafrechtlich relevanten Aussagen vorhanden sind, die Betroffenen aber auf den Gerichts- und Anwaltskosten sitzen bleiben.

Gewessler und Nehammer ebenfalls auf der Jagd von Kritikern 

Wie aus einer gleichlautenden Anfrage an alle Bundesministerien durch Hafenecker hervorging, genehmigten auch Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) und Klimaschutzministerin Leonore Gewessler (Grüne) strafrechtliche Verfolgungen von Österreichern. In Gewesslers Fall, nämlich wegen “Beleidigung”, wurde das Verfahren eingestellt, bei Nehammer ist der Ausgang derzeit “unbekannt”. 

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