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27. Mai 2011 / 11:46 Uhr

Kuriose Strafe für Baummörder aus Notwehr

Karl-Heinz M. ist schwer herzkrank und bezieht derzeit ein monatliches Krankengeld von 1300 Euro. Fast sein ganzes Monatsgehalt, nämlich 1232 Euro, soll der Mann aus Wien-Donaustadt nun Strafe zahlen, weil er einen Baum umgeschnitten hat. Herr M. hat das aber aus Notwehr getan, weil bereits Gefahr in Verzug war.

Die Baumpolizei, in Wien sind das die Bediensteten der Magistratsabteilung 42 (Stadtgartenamt), ist da gnadenlos. Immerhin rühmt sich die Bundeshauptstadt des strengsten Baumschutzgesetzes in Österreich. Kaum ist ein Ungehorsamsdelikt, wie in diesem Fall von einer Nachbarin, angezeigt, fallen sie wie Barakuda-Beamte am Ort des Geschehens ein. Am Tatort Mergenthalerplatz (auf dem Grundstück 794/44, EZ 576, Katastralgemeinde Kagran) stand bis vor kurzem noch eine Birke mit einem Stammumfang von 120 cm. Diesen Baum hat Karl-Heinz M. ohne Bewilligung entfernt. Soweit die Fakten, auf den ersten Blick.

Seit Jahren auf die Gefahren hingewiesen

Was bei diesem Fall von der Baumpolizei verschwiegen wird, obwohl Herr M. dies zu Protokoll gab, ist, dass der Baum nicht auf einer belebten Straße oder auf einem Platz wuchs, sondern auf einem Wirtschaftsweg der Siedlungsunion, einer Genossenschaft. Es handelt sich um einen Wildwuchs. Die Birke wurde immer größer, die Wurzeln entwickelten sich so stark, dass sogar der Asphalt auf dem Nutzweg beschädigt wurde. Bei starkem Wind brachen Äste ab und gefährdeten Kinder beim Spielen. Und zu allem Überdruss wurde der Baum auch noch morsch. Herr M. hatte berechtigte Angst, dass bei einem heftigen Gewitter etwas passieren könnte.

Seit Jahren wies der Mann daher auf die Gefahren hin, fragte bei der Genossenschaft Siedlungsunion nach, auch bei der Gemeinde Wien, aber keiner fühlte sich zuständig. Die Birke, die als wildes Gewächs auf dem Nutzweg entstand, interessierte niemanden, jahrelang nicht. Also griff Karl-Heinz M. eines Tages, als wieder einmal Äste herunterfielen, zur Säge und schnitt den Baum um. So schnell konnte er gar nicht schauen, war die Zuständigkeit sofort geklärt. Die Baumpolizisten der MA42 hatten von einer Nachbarin des Herrn M. von der Tat erfahren und waren zur Stelle. Die “Straferkenntnis” folgte prompt samt der Androhung, bei Nichtbezahlung der 1232 Euro eingesperrt zu werden.

Statt Bestrafung eine Belohnung für Herrn M.

Der Experte für Verwaltungsstrafrecht, Mag. Dr. Alfred Wansch (Rechtsanwaltskanzlei Dr. Witt & Partner), hält dazu fest, dass im verwaltungsstrafrechtlichen Sinne ein sogenannter Fall des Notstandes vorliege, welcher eine Bestrafung ausschließt. Aber auch andere elementare Grundsätze des Verwaltungsstrafrechtes wären durch die “Baumpolizei” verletzt worden. “So wurden zum Beispiel weder die gesetzlichen Bestimmungen des Absehens von der Strafe bei geringfügigem Verschulden noch jene der Außerordentlichen Milderung der Strafe bei ,beträchtlichem Überwiegen der Milderungsgründe’ angewendet.”

Schlussendlich läge zivilrechtlich ein Fall der “Geschäftsführung im Notfall” vor, sodass es für Karl Heinz M. nicht darum gehen dürfe, wie viel er bezahlen muss. Vielmehr gehe es darum, wie viel er von der Stadt Wien bzw. der Siedlungsunion für seinen Einsatz zur Verhinderung von Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit der jahrelangen Untätigkeit der Verantwortlichen erhalten werde.

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