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24. Juni 2011 / 08:31 Uhr

Schüler fordert Gleichberechtigung mit Kopftuchträgerin

BildAnonym dürfen in der Tageszeitung Heute Lehrer über Absurditäten und Unzulänglichkeiten des heutigen Schulalltages berichten. Es ist durchaus erstaunlich, was man da zu lesen bekommt. Unter anderem konnte man von einem vifen Rapid-Fan lesen, der im Unterricht seine Rapid-Fankappe nicht abnehmen wollte.

Wohl unfreiwillig, weil spontan und sicher unwissend, aber verblüffend einfach hat der Schüler bei dieser Gelegenheit die ganze Absurdität der Islamtümelei auf den Punkt gebracht und seinen systemkonformen Lehrer staunend zurück gelassen. Der junge Mann nahm für sich nämlich einfach das gleiche Recht in Anspruch, während des Unterrichts eine Kopfbedeckung zu tragen, wie es seiner Mitschülerin gestattet ist. Was sollte der Lehrer darauf auch erwidern, denn mit seinem Vortrag über Religionsfreiheit schoss er sich zusätzlich ein Eigentor. Es gibt nämlich keine allgemein anerkannte wissenschaftliche Definition des Begriffs Religion. Das Wort Religion leitet sich von dem lateinischen religio ab, was Rückbindung bedeutet. Was man unter Rückbindung verstehen will, lässt wohl breiten Raum für Interpretationen übrig.

Artikel in "Heute"

Artikel in "Heute"

Ein Lehrer berichtet aus dem Schulalltag
Faksimile aus Tageszeitung "Heute"

Es gibt  Leute, die an die Existenz eines orientalischen Wüstengeistes glauben wollen, der unter anderem Ernährungs- und Bekleidungsvorschriften erlassen hat. Warum soll man dann nicht an den viel zitierten Fußballgott glauben  und Rapid zu seiner persönlichen  Religion erwählen dürfen?  Es existieren ja genügend Fan-Artikel wo explizit zu lesen ist, dass Rapid Religion ist – und wenn die Marketingabteilung das so sieht, wird es wohl auch so sein. Genauso wenig wie im Koran etwas von Kopftüchern zu lesen ist, gibt es auch keine expliziten Alltags-Bekleidungsvorschriften für Rapid-Jünger. Denn auch das Kopftuch Tragen ist nur eine beliebige Interpretation dessen, was im Lesebuch Koran steht. In den betreffenden Koranversen (24/31 und 33/59) ist nämlich absolut nicht die Rede von Kopftüchern, sondern nur davon, dass die gläubigen Frauen „die Tücher über ihre Schultern schlagen sollen“, bzw. „die Übergewänder über sich ziehen mögen“. Inwiefern das für Kinder in der Schule gilt, steht da aber auch nicht.

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Der verblüffte Lehrer musste allerdings zur Kenntnis nehmen, dass Religionsfreiheit ein durchaus zweischneidiges Schwert ist, weil sie jeder für sich in Anspruch nehmen kann.

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