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28. Juli 2011 / 10:04 Uhr

Schweizer wollen Zuwanderung “selbst bestimmen”

Immer mehr Europäer blicken neidisch in die Schweiz, die sich als Land weiter emanzipiert. Erfolgreich wurde 2009 ein Bauverbot von Minaretten beschlossen, gegen das Muslime zwar klagten, jedoch beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte abblitzten, und jetzt startet die Schweizer Volkspartei (SVP) eine Volksinitiative gegen Masseneinwanderung, “um wieder selbst bestimmen zu können, wer in unser Land kommt”.

Nachdem die SVP-Delegierten bereits Ende Mai 2011 den Grundsatzbeschluss zur Lancierung einer Volksinitiative gefällt haben, beginnt nun im August die Unterschriftensammlung. Die Gründe für diese Maßnahme liegen für die SVP auf der Hand: In den vergangenen Jahren sind offiziell mehr als 300.000 Personen mehr in die Schweiz ein- als ausgewandert. Die Zuwanderung würde heute ungebremst erfolgen und zwar verursacht durch die Einwanderung aus der EU, einen zu einfachen Familienzuzug aus Drittstaaten, zahlreiche illegal Aufenthältige und erneut steigende Asylzahlen.

Bald zehn Millionen Menschen in der Schweiz

Das Bundesamt für Statistik rechnet demnach bis zum Jahr 2035 mit einem weiteren massiven Bevölkerungswachstum als Folge der Migration. Je nach Szenario könnten dann bis zu zehn Millionen Menschen in der Schweiz leben. Heute sind es rund 7,5 Millionen. Die Folgen der ungebremsten Zuwanderung für Wirtschaft, Mieten, Bodenpreise, Raumplanung, Infrastruktur, Schulen, Arbeitslosigkeit, Gesundheitswesen und Sozialwerke würden laut SVP immer offensichtlicher.

Die SVP will mit ihre Volksinitiative diese Masseneinwanderung stoppen und die Steuerbarkeit über die Zuwanderung zurückgewinnen: “Ein souveräner Staat muss selbst bestimmen können, in welcher Größenordnung und in welcher Qualität die Zuwanderung erfolgen soll”, so Toni Brunner von der stimmenstärksten Fraktion im Nationalrat. Es sei sicherzustellen, dass es keine Umgehungsmöglichkeiten gibt. So hält der Initiativtext entsprechend fest, dass alle Ausländerkategorien miteinbezogen werden, auch die Grenzgänger und der Asylbereich.

Weiters soll in der Bundesverfassung auch der Grundsatz festgeschrieben werden, dass Einwanderung insbesondere dann möglich ist, wenn sie den gesamtwirtschaftlichen Interessen der Schweiz unter Berücksichtigung eines Vorranges für Schweizerinnen und Schweizer bei der Arbeitssuche dient. Zukünftigen Einwanderern müsse ein Stellenangebot eines Arbeitgebers aus der Schweiz vorliegen. Sie dürften aber nur dann bleiben, wenn sie sich auch wirklich integrieren können und wollen. Zudem sei eine ausreichende, eigenständige Existenzgrundlage als Bedingung festzulegen. Schließlich sei auch dafür zu sorgen, dass die Ansprüche auf dauerhaften Aufenthalt, auf Familienzuzug und auf Sozialleistungen sinnvoll beschränkt werden können. 

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