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16. August 2011 / 08:21 Uhr

Auch Österreich zahlt an Tote Pensionen

ZentralfriedhofUnglaublich! Pleite-Staat Griechenland soll an sage und schreibe 200.000 Tote Pensionszahlungen geleistet haben. Mit Tricks wurden diese Gelder erschlichen – dem Staat kostete das Millionen. Nur ein Problem in Griechenland? Mitnichten. Auch Österreich zahlt(e) an Verstorbene die Rente weiter.

Zentralfriedhof

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Nicht nur in Griechenland flossen Millionen in Pensionszahlungen für Tote,
auch Österreich zahlt(e) an Verstorbene die Rente weiter.
Foto: Er.We / flickr

Das System und seine Lücken. Sind die Rahmenbedingungen vermeintlich noch so ausgeklügelt, findet sich aber doch immer wieder ein Schlupfloch, das Bürger für Betrügereien ausnützen. Leider auch in Österreich. Noch gut in Erinnerung ist da eine Aufdecker-Geschichte im Wiener Bezirksjournal, das damals titelte: „Toter kassierte zehn Jahre Rente!“ Was war passiert?

Herbert E. verbrachte seine Pension in Brasilien, wo er auch verstarb. Die Verwandten meldeten den Tod bei der Pensionsversicherungsanstalt nicht. Stattdessen wurden weiterhin Lebendbestätigungen nach Österreich geschickt und die hohen Pensionszahlungen (weil Herbert E. auch Invalide war) kassiert. Das ging ganz einfach: Es genügte eine gefälschte Unterschrift des Toten und eine Bestätigung durch einen Notar. Der war im tiefen Brasilien leicht käuflich und steckte mit den Verwandten unter eine Decke. Im Laufe der Jahre enstand so ein Schaden von mehr als 500.000 Euro.

Die Pensionsversicherungsanstalt sagte damals, dass den Schaden nicht sie, sondern das ausführende Bankinstitut tragen müsse. Denn der Bank wird das Geld treuhändisch zur Auszahlung übergeben, wofür sie hafte. Doch egal wer letztlich zahlt, so etwas darf einfach nicht passieren! Zu einfach sind die Regeln, wie Lebendbestätigungen zu erfolgen haben. In Ländern, wo Korruption an der Tagesordnung ist, sind Fälschungen (auch wenn eine Notar involviert ist) auf Bestellung zu haben. Wer schert sich in Südamerika schon um das Geld der Steuerzahler in Österreich? Die Frage ist nur, wie viele solche Fälle wie den des Herrn E. es noch gibt? Und gibt der konkrete Fall nicht genug Anlass, um das System von Pensionsauzahlungen im Ausland zu evaluieren?

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