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15. September 2011 / 09:34 Uhr

Wahlbetrug: Jetzt ist die Staatsanwaltschaft am Zug

Bei der Wirtschaftskammerwahl in Wien soll es nicht mit rechten Dingen zugegangen sein. Beschwerdeführer sprechen von Wahlbetrug und Manipulation. Daher hat die wahlwerbende Gruppe der FPÖ pro Mittelstand ein Verfahren beim Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend (BMW) angestrengt. Doch das Ministerium setzte das Verfahren jetzt aus.

Im Bescheid wird die FPÖ pro Mittelstand informiert, dass man zuerst das derzeit bei der Staatsanwaltschaft Wien anhängige Verfahren abwarten wolle. Dort wird seit Februar 2010 ermittelt, nachdem FPÖ pro Mittelstand Anzeige erstattet hat. Im Verdacht des Wahlbetrugs und der Manipulation stehen sowohl der Sozialdemokratische Wirtschaftsverband als auch der ÖVP-Wirtschaftsbund. Beide sollen bei den Wahlkarten “getrickst” haben und so der jeweiligen wahlwerbenden Gruppe Stimmen verschafft haben. Für beide gilt die Unschuldsvermutung.

Unausgefüllte Wahlkarte mitgenommen

Jedenfalls haben sich zahlreiche Geschäftsleute über die Vorgangsweise des roten und schwarzen Verbandes beschwert und sich bereit erklärt, als Zeugen auszusagen. Einer davon ist der Gastwirt Norbert Schmidt, der – wie viele andere seiner Kollegen auch – eine Wahlkarte angefordert hat. Diese wurde ihm am 18. Februar um 14.30 Uhr von der Post zugestellt. Gegen 15 Uhr, so schildert er in der Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft, erschien eine ca. 30 Jahre alte Frau im Lokal und gab vor, Mitarbeiterin der Wirtschaftskammer zu sein. Sie wollte den Inhaber sprechen. Auf die Mitteilung hin, dass Herr Schmidt nicht zugegen sei, forderte sie den anwesenden Kellner auf, ihr das Kuvert mit der verschlossenen, unausgefüllten Wahlkarte zu übergeben. Der Kellner kam ihrer Forderung im guten Glauben nach und übergab der Dame das Kuvert. Daraufhin öffnete die Unbekannte das Kuvert, entnahm die Wahlkarte und verließ das Lokal.

Zugewanderte Geschäftsleute als Opfer

So ähnlich soll es sich in anderen Geschäftslokalen auch abgespielt haben – immer mit dem Argument, dass man dem Unternehmer den Weg zur Post ersparen wolle. In Wirklichkeit wurde damit dem Wahlbetrug Tür und Tor geöffnet. Jene, die die Wahlkarte in einem Geschäft abholten, konnten diese ohne weiteres nach ihrem Gutdünken ausfüllen, weil nicht einmal die Unterschrift des Wahlberechtigten auf der Wahlkarte erforderlich war. Opfer dieser Methoden sollen vor allem zugewanderte Geschäftsleute geworden sein. Auch Der Standard hat unter dem Titel “Erpressung am Gemüsemarkt” in der Ausgabe vom 18. Februar 2010 über solche Vorkommnisse am Naschmarkt berichtet und konkrete Fälle aufgezeigt. Dass die Staatsanwaltschaft Wien in dieser Angelegenheit bereits seit mehr als einem Jahr ermittelt, zieht zwar am Geduldsfaden der Betroffenen, doch dass sie noch ermittelt, gibt ihnen Hoffnung, dass mögliche schwarze Schafe verurteilt werden. Wenn es in dem Tempo weitergeht, wird das freilich kaum vor der nächsten Wahl der Fall sein.

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