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28. September 2011 / 11:16 Uhr

Darabos Blamage perfekt: Entacher-Absetzung war rechtswidrig

BildNachdem der Generalstabschef Edmund Entacher die Pläne des Verteidigungsministers Norbert Darabos öffentlich kritisiert hatte, wurde er von diesem augenblicklich abberufen und auf einen niederen Posten versetzt. Gegen diesen Akt des Meinungsverbotes versprach er, gerichtlich anzukämpfen – und hat nun einen ersten Sieg errungen: Die Berufungskommission stufte seine Absetzung als rechtswidrig ein.

 

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Minister Darabos ruiniert sein Image kontinuierlich weiter.
Foto: Mayer Bruno/wikimedia/(CC BY 3.0)

Darabos versuchte noch, das Unvermeidliche hinauszuzögern, indem er den schriftlichen Bescheid erst Monate später zustellen ließ – und erst gegen diesen konnte Entacher seine rechtlichen Schritte setzen. Erst nachdem Entacher eine offiziele Beschwerde eingereicht hatte, ließ sich der Minister zu einem Versetzungsbescheid herab, der den Streitpunkt weiträumig umschifft. Doch die Berufungskommission fällte ein eindeutiges Urteil und gab Entacher Recht. Im Ministerium dementiert man diesen Fakt, stellt die Entscheidung als "Formsache" dar, worüber der Anwalt Entachers "große Verwunderung" äußert – "Das Gegenteil ist der Fall. Die Absetzung wurde ausdrücklich als rechtswidrig bezeichnet."

Postenschacher bereits gerichtlich festgestellt

Nun hat Entacher gute Chancen, an seine alte Stelle zurückzukehren – was einen bedeutenden Imageschaden für Darabos bedeuten würde. Für den freiheitlichen Generalsekretär Herbert Kickl ist die Entscheidung der Berufungskommission schon Anlass genug, den Rücktritt Darabos' zu fordern. Denn bereits 2009 stellte ein Gerichtsurteil die parteipolitische Motivation des Ministers bei der Vergabe leitender Positionen im Heer fest. Der übergangene Bestqualifizierte bekam hierbei sogar Schadenersatz zugesprochen, der aus der Staatskasse zu begleichen ist. Eine Untersuchung gegen Darabos auf Verdacht des Amtsmissbrauches ist bereits am Laufen. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Bezüglich der Causa Entacher sagte der Minister Ende April im Nationalrat wörtlich: "Eine Ministerklage kann ich zum jetzigen Zeitpunkt nicht nachvollziehen" und besiegelte somit sein politisches Schicksal: Denn wenn der richtige Zeitpunkt nicht nun durch die Entscheidung der Kommission gesetzt ist, wird er spätestens nach den Urteilen höherer Instanzen eintreten.

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