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10. Dezember 2011 / 09:16 Uhr

ASFINAG wehrt sich gegen deutsche Ortsbezeichnungen

Wenn man auf Österreichs Straßen unterwegs ist, sieht man nur allzu oft Ortsbezeichnungen in fremder Sprache. In den östlichen Nachbarländern ist es hingegen leicht, die Straße nachhause zu verfehlen, da selbst die Hauptstadt Wien in der Landessprache angeschrieben wird und nur bei Sprachkenntnissen auffindbar ist. Warum Österreich in seiner Straßenbeschilderung nicht ebenso viel Rücksicht auf die deutschsprachigen Bürger nimmt, geht aus einer Stellungnahme der ASFINAG hervor.

Die ASFINAG, die für die Beschilderung der österreichischen Straßen zuständig ist, entscheidet sich bewusst dafür, die deutschen Ortsnamen ausländischer Orte nicht anzuführen. Zwar schreibt der Vertrag der Europäischen Union vor, “den Reichtum ihrer kulturellen und sprachlichen Vielfalt” zu bewahren und “für den Schutz und die Entwicklung des kulturellen Erbes Europa” zu sorgen, doch wird dies von der ASFINAG als “Optimierungs- und Berücksichtigungsgebot” aufgefasst, das keine konkreten Handlungsanweisungen beinhalte.

Auch die verfassungsrechtliche Verankerung von Deutsch als “offizielle Sprache, in der die Anordnungen der Staatsorgane ergehen müssen, und in der alle Staatsorgane mit den Parteien und untereinander zu verkehren haben” ist laut ASFINAG für die Frage der Wegweiser irrelevant, da sie “nur” auf verkehrswichtige Umstände hinweisen und “weder Gebote noch Verbote” beinhalten.

Fremdsprache Pflicht, Landessprache nicht

Die Straßenverkehrsordnung schließlich, die festlegt, dass der ausländische Name eines Ortes auf jeden Fall anzugeben und “die zusätzliche Anführung einer allfälligen deutschsprachigen Ortsbezeichnung zulässig ist”, nutzt die ASFINAG als Vorwand, die deustche Schreibweise komplett als “Kann-Bestimmung” zu vernachlässigen.

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