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27. März 2012 / 11:33 Uhr

Wien Energie schickte Vertrag an toten Stromkunden

Peinlich! Wien Energie schickte einem verstorbenen Stromkunden die neuen Geschäftsbedingungen und drohte im Brief, falls er Einwände habe, Ende Juni 2012 Strom und Gas abzudrehen. Franz D. aus dem 14. Bezirk ist aber schon seit 32 Jahren tot. Sein Sohn ärgerte sich aber nicht nur über diesen Fauxpas des stadtnahen Betriebes, sondern auch über die Art und Weise, wie den Strom- und Gaskunden die neuen Geschäftsbedingungen „verkauft“ werden.

Wien Energie Haus

Wien Energie Haus

Wien Energie verärgert und verunsichert seine Stromkunden.
Foto: dugspr — Home for Good / flickr (CC BY-NC 2.0)

Quasi mit einer Erpressung nämlich. So unter dem Motto: „Wenn du nicht akzeptierst und Einspruch erhebst, endet der Liefervertrag.“ Eine private Firma würde so eine Formulierung nie wählen. Kundenfreundlichkeit schaut anders aus. Auch die Punkte in den elend langen Geschäftsbedingungen sind für Laien kaum zu verstehen. „Dafür müsste ich einen Rechtsanwalt engagieren“, sagt einer der vielen Betroffenen, der dieses Kundenschreiben ebenfalls bekommen hat. Warum es nicht möglich ist, Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen extra anzuführen oder sie fett herauszuheben, damit Kunden gleich wissen, worum es geht, bleibt ein Rätsel.

Beschwerde-Flut bei E-Control-Schlichtungsstelle

Nachgefragt bei der staatlichen Kontrollbehörde E-Control, sagte deren Vorstand, Martin Graf,  dass derzeit bei der Schlichtungsstelle viel los sei. Aufgrund der Verunsicherung durch das Schreiben würden sich täglich zahlreiche Konsumenten an die Schlichtungsstelle wenden und nähere Informationen zu den Allgemeinen Lieferbedingungen der Wien Energie verlangen. Grund des Schreibens der Wien Energie: Die Konsumenten hätten jetzt mehr Rechte, etwa kürzere Kündigungsfristen. „Leider verunsichert der Brief die Kunden, weil es eine Textflut ohne klare Übersicht der Änderungen gibt“, kritisiert Graf. Die Arbeiterkammer (AK) fordert indessen, dass ein Musterschreiben zu neuen Geschäftsbedingungen erstellt wird. Dieses sollte von einer unabhängigen Stelle verfasst werden, zum Beispiel von der E-Control. Es soll eine verständliche Zusammenfassung und einen Vergleich der neuen Passagen mit den alten geben. „Durch das aktuelle Schreiben werden die Verbesserungen für Konsumenten leider vernebelt“, sagt Silvia Angelo, Leiterin der AK Wien Wirtschaftspolitik.

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