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3. April 2012 / 09:51 Uhr

Darabos und sein eigenartiges Uniformverbot beim WKR-Ball

Beim diesjährigen WKR-Ball war es Angehörigen des Bundesheeres verboten, in ihrer Galauniform teilzunehmen. Verteidigungsminister Darabos hatte via Medien verkündet, dafür keine Genehmigung zu erteilen. Wie nun die Beantwortung eine parlamentarischen Anfrage zeigt, kam die Weisung nicht nur zu spät, sondern war auch äußerst mangelhaft begründet. Einmal mehr droht dem Minister somit rechtliches Ungemach – wie bereits in der Causa Entacher sowie bei gerichtlich nachgewiesenem Postenschacher.

Fotos vom Wiener Korporationsball 2012

WKR-Ball

WKR-Ball

Das Uniformverbot beim WKR-Ball steht rechtlich auf schwachen Beinen.
Der FPÖ-Abgeordneten Pogorschek (Mitte) muss wohl
keine Konsequenzen fürchten.
Foto: Fayer

In einer parlamentarischen Anfrage an Darabos wollte der Oppositionsabgeordnete Rainer Widmann (BZÖ) wissen, welche Grundlagen das Uniformverbot für aktive Soldaten und Reservisten des Österreichischen Bundesheeres beim WKR-Ball vom 27. Jänner 2012 hatte. Was nunmehr als „Anfragebeantwortung“ an den österreichischen Nationalrat retour gekommen ist, ist entlarvend. Denn eine Begründung, warum gesetzestreue Staatsbürger, die eine offizielle Ballveranstaltung besuchen, keine Uniform des Bundesheeres tragen dürfen, fällt dem roten Verteidigungsminister überaus schwer. Nur mit höchstem Einsatz marxistisch-dialektischer und zudem indirekter Ableitungen startet er den Versuch, das Uniformverbot zu begründen, Dass dieses durch den Generalstab erst am 2. Februar 2012 an die zuständigen Militärkommanden per Weisung ergangen ist, ist ein zusätzlicher „Schönheitsfehler“ in der Argumentationskette.

Medienberichte müssen als Grundlage für Weisungen herhalten

Obwohl ein Bundesminister verfassungsmäßig nach dem Stufenbau der Rechtsordnung argumentieren sollte und ausschließlich nach sachlich objektivierbaren Grundlagen handeln müsste, wählt Darabos einen anderen Weg. Er bevorzugt die ideologische Brille. Um das Uniformverbot zu argumentieren, verlässt sich Darabos ausschließlich auf Medienberichte:

Der Ball des Wiener Korporationsringes (WKR-Ball) wurde und wird in der öffentlichen Wahrnehmung mit Agitatoren der rechtsextremen Szene in Verbindung gebracht, was nicht nur durch unzählige Berichte in- und ausländischer Medien belegt wi rd.

Für das „nicht nur“ gibt es keinen weiteren Bescheinigungsbeleg außer einer missglückten Formulierung im Verfassungsschutzbericht 2011. Dass die zuständige Bundesministerin für Inneres, Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) in einer Anfragebeantwortung an den Grünen Abgeordneten Karl Öllinger jeden Zusammenhang des WKR-Balls mit rechtsextremistischen Tendenzen in Abrede gestellt hat, verschweigt der SPÖ-Minister offensichtlich bewusst.

Weisung wurde erst fünf Tage nach dem WKR-Ball erteilt

Auch mit dem Zeitpunkt der Weisung hat der zuständige SPÖ-Minister seine fundamentalen Probleme. Obwohl Darabos bereits am 12. Jänner 2012 in der Tageszeitung Der Standard vollmundig erklärt hatte, dass er das Tragen von Uniformen beim WKR-Ball Aktiven und Reservisten per Weisung untersagen werde, ließ er in den nächsten 14 Tagen seinen Worten keine Taten folgen. Als der Ball am 27. Jänner 2012 über die Bühne ging, wussten die österreichischen Bundesheerangehörigen nur aus der Zeitung, dass der Bundesminister ein solches Verbot beabsichtigte. Erst am 2. Februar 2012, also fünf Tage später wurde durch den Generalstab eine Weisung „bezüglich der Trageerlaubnis von Uniformen bei öffentlichen Veranstaltungen mit parteipolitischem Charakter“ erlassen. Aber selbst in diesem Zusammenhang scheut der Minister eine direkte Bezugnahme mit dem WKR-Ball, wenn er schreiben lässt, die Weisung „bezieht sich nicht auf eine einzelne Ballveranstaltung, sondern auf alle derartigen Veranstaltungen.“

Darabos rechtlich auf sehr dünnem Eis

Auch in Folge sperrt sich Darabos, eine eindeutige Erklärung abzugeben, warum das „verspätete“ Uniformverbot eigentlich erlassen wurde. Er beschränkt  sich bei der Beantwortung einer weiteren Frage auf die Ebene der Zuträglichkeit für das Ansehen des Österreichischen Bundesheeres:

Da – insbesondere im Hinblick auf die im Verfassungsschutzbericht 2011 getroffenen Ausführungen – ein Auftreten von Soldaten in Uniform am WKR-Ball dem Ansehen des Österreichischen Bundesheeres nicht zuträglich gewesen wäre, habe ich eine Untersagung des Tragens der Uniform erteilen lassen.

Auf sehr dünnem Eis bewegt sich da der  Verteidigungsminister. Ähnlich wie in der Causa Entacher könnten ihm daher die Rechtsbehörden bei tatsächlichen Verfolgungshandlungen gegen Uniformträger am WKR-Ball einen Strich durch die Rechnung machen. 

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