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26. März 2009 / 11:30 Uhr

Die Pseudo-Rettung des Bankgeheimnisses ist der nächste Kniefall vor der EU

Schilling, Transitvertrag, Sparbuch-Anonymität. Dunkel erinnern wir uns an diese Begriffe, die in Österreich nun längst Geschichte sind. Das alles wollte Österreich beibehalten nach dem Beitritt zur Europäischen Union. Harte Beitritts-Verhandlungen wurden da geführt oder zumindest vorgetäuscht, und doch war nachher alles anders. Das Bankgeheimnis ist uns geblieben – noch. Und jetzt zwingt uns die EU, auch diese letzte Säule des österreichischen Finanzwesens auf dem Brüsseler Opferaltar darzubringen.

Dass Rot und Schwarz die Bevölkerung beim EU-Beitritt für dumm verkauft haben, weiß mittlerweile praktisch jeder. Anstatt einzugestehen, dass wir die Gestaltungshoheit in vielen Bereichen beim Eintritt in die EU abgegeben haben, fährt die Regierung noch einmal mit einem ganz gefinkelten Täuschungsmanöver auf. Wir lockern das Bankgeheimnis nur fürs Ausland, so die Finte des Finanzministers. Kanzler Faymann lächelt und nickt dazu, und in Windeseile sollen nun im Verfassungsrang zwischenstaatliche Abkommen geändert werden, damit das Bankgeheimnis offiziell unangetastet bleiben kann. Ausländische Behörden sollen nun bereits bei begründetem Verdacht die Daten ihrer Anleger geliefert bekommen und nicht erst, wie es das Bankgeheimnis an sich vorsieht, erst wenn ein Strafverfahren eingeleitet wird. Für die Österreicher bleibt offiziell alles gleich.

Von der FPÖ wird es dafür im Nationalrat keine Zustimmung geben. Auch das BZÖ hat klargemacht, das nicht mitzutragen. Wenn nun auch noch die Grünen diesen billigen Trick durchschauen, dann kann sich die Regierung diesen Kunstgriff mangels Zweidrittelmehrheit aufzeichnen. Denn wie so oft wäre die Lockerung des Bankgeheimnisses nur bei Ausländern nur der erste Schritt. Vielleicht gibt sich die EU sogar eine Zeitlang mit dieser seltsamen Konstruktion zufrieden. Sobald sie mehr will, wird sie von den rot-schwarzen Erfüllungsgehilfen auch mehr bekommen, soviel ist sicher. Es könnte nicht lange dauern, bis das Argument der Ausländerdiskriminierung auf uns zukommt. Wie könne es denn sein, dass wir die Österreicher per Gesetz besser schützen als alle Ausländer, höre ich die Eurokraten schon fragen.

Ironisch kann man anmerken, dass in der aktuellen Wirtschaftskrise der Österreicher das Bankgeheimnis wohl bald nicht mehr vermissen würde. Wenn es so weiter geht, werden ohnehin die meisten ihre Geldreserven auflösen müssen, um ihre Einkommensverluste wettzumachen. Doch man muss beim Grundsätzlichen bleiben, und dazu gehört der Schutz der Privatsphäre – auch der finanziellen –  in einer bürgerlichen Gesellschaft. Die Abschaffung des Bankgeheimnisses ist ein Schritt hin zum gläsernen Menschen. Dem Missbrauch ist Tür und Tor geöffnet, denn der "begründete Verdacht" ist ein schwammiger Begriff, und der Bürger hätte nicht einmal ein Recht, sich gegen die Offenlegung seiner Finanzen zu wehren, weil er anders als bei einem Strafverfahren davon nicht einmal etwas mitbekommen würde.

Das Argument, die Steuersünder zu erwischen, ist nur vorgeschoben. Denn für alle Österreicher sind Sparguthaben ohnehin mit 25% KESt endbesteuert. Der heimische Fiskus kommt also so oder so auf seine Kosten. Und auch die Finanzminister der anderen Länder können nicht klagen. Sie bekommen pauschal von den Sparzinsen ihrer Bürger 20% überwiesen, ab 2011 sogar 35%. Nur von wem genau das Geld stammt, erfahren sie nicht, und damit kommt die kontroll- und überwachungswütige EU offenbar nicht zurecht.

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