Demokratisch, kritisch, polemisch und selbstverständlich parteilich

Foto: Bild:

22. Juni 2012 / 09:25 Uhr

Gauck stoppt deutsche Zustimmung zum ESM

Bundeskanzlerin Angela Merkel und ihre schwarz-gelbe Regierungskoalition hatten bereits den Sekt kaltgestellt. Durch einen schiefen Kompromiss mit der rot-grünen Opposition wollte man am 29. Juni das Gesetz über den Euro-Rettungsschirm ESM parlamentarisch durchpeitschen. Obwohl die Zweidrittelmehrheit gesichert scheint und man so auch Abweichler aus CDU, CSU und FDP abfangen kann, scheint das Projekt nun wieder in Schwebe. Der deutsche Bundespräsident Joachim Gauck wird die Gesetze zu ESM und Fiskalpakt wegen drohender Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht vorerst nicht unterschreiben. Damit ist ein Inkrafttreten ausgesetzt. Der Euromusterschüler Deutschland kann vorerst politisch nicht liefern.

Keine Unterschrift Gaucks vor Entscheidung des Verfassungsgerichts

Das Bundesverfassungsgericht hatte den Bundespräsidenten gebeten, die Gesetze zum Euro-Rettungschirm und Fiskalpakt nicht zu unterzeichen, um eine Prüfung durch das Höchstgericht zu ermöglichen. Dort könnte eine ganze Reihe von Klagen wegen Verfassungswidrigkeit einlangen. Unter anderem hat das Bündnis „Europa braucht mehr Demokratie“ eine Klage vorbereitet. An der Spitze stehen die frühere SPD-Justizministerin Herta Däubler-Gmelin und der Leipziger Staatsrechtler Christoph Degenhart. Däubler-Gmelin bezeichnete den Zeitplan für die Beschlüsse im Bundestag und Bundesrat als „absurd und untragbar.“

Die Erklärung des deutschen Bundespräsidenten im Wortlaut

Bundespräsident Gauck will sich in das „Eilverfahren“ von Merkel und Co nicht einspannen lassen. Er weigert sich, die Gesetze nach der Verabschiedung durch Bundestag und Bundesrat unmittelbar zu unterzeichnen. Gauck will dem Gericht Zeit geben. Die angestrebten Prüfungen werden zumindest zwei bis drei Wochen dauern.  Das Inkrafttreten könnte, sollte das Gericht nicht einen Stopp verordnen, dann erst Ende Juli erfolgen. Dazu erklärte das Präsidialamt:

Das Bundesverfassungsgericht hat heute den Bundespräsidenten vorsorglich gebeten, von einer Ausfertigung der Gesetze zum ESM und zum Fiskalvertrag zunächst abzusehen, um dem Gericht ausreichend Zeit zur Prüfung angekündigter bzw. bereits vorliegender Eilanträge zu geben. Der Bundespräsident beabsichtigt, dieser Bitte in Übereinstimmung mit der ständigen Staatspraxis zwischen den Verfassungsorganen und aus Respekt gegenüber dem Bundesverfassungsgericht stattzugeben, sobald Bundestag und Bundesrat die entsprechenden Vertragsgesetze beschlossen haben.

Unterstützen Sie unsere kritische, unzensurierte Berichterstattung mit einer Spende. Per paypal (Kreditkarte) oder mit einer Überweisung auf AT58 1420 0200 1086 3865 (BIC: BAWAATWW), ltd. Unzensuriert

    Diskussion zum Artikel auf unserem Telegram-Kanal:

Politik aktuell

28.

Mrz

10:59 Uhr

Wir infomieren

Unzensuriert Infobrief


Wenn Sie dieses Youtube-Video sehen möchten, müssen Sie die externen YouTube-cookies akzeptieren.

YouTube Datenschutzerklärung

Share via
Copy link