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Ferdinand Wegscheider / Wochenkommentar

Servus-TV-Intendant Ferdinand Wegscheider geriet mit seiner Sendung “Der Wegscheider” ins Visier der “Corona-Heiligen”.

11. April 2022 / 11:35 Uhr

Verfahren gegen “Servus TV”: Wie objektiv ist die KommAustria wirklich?

Die KommAustria, eine Regulierungsbehörde für Rundfunk und audiovisuelle Medien, hat ein Verfahren gegen Servus TV eingeleitet. Sie prüft, ob in der Sendung „Der Wegscheider“ gegen gesetzliche Grundsätze der Objektivität und journalistische Sorgfalt verstoßen wurde. Dabei stellt sich aber die Frage: Wie objektiv ist die KommAustria selbst?
Offiziell unabhängig und weisungsfrei
Offiziell ist die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) unabhängig und weisungsfrei. Das ist sogar in der Verfassung so geregelt. Man könnte also meinen, dass das Gremium ganz ohne Einfluss der Regierungsparteien Verfahren einleiten und Sanktionen verhängen kann.
Bundeskanzleramt besetzt Posten
Allerdings: Ähnlich wie beim Verfassungsgerichtshof, der ja offizielle auch unabhängig und weisungsfrei ist, deren Richter aber von der Bundesregierung entsendet werden, ist es bei der Medienbehörde. Gegenüber unzensuriert erklärte die KommAustria, dass das Bundeskanzleramt Ausschreibungen durchführe und die Posten besetze.
Plötzlich im Visier der Medienbehörde
Unter diesem Aspekt erscheint das Verfahren gegen Servus-TV-Intendanten Ferdinand Wegscheider in einem anderen Licht. Dass ausgerechnet er ins Visier der Medienbehörde gelangte und dass nun ausgerechnet seine Beiträge zum Thema „Corona“ auf Wahrheit und Herkunft geprüft werden, erscheint – gelinde ausgedrückt – seltsam. Ein Schelm, wer denkt, hier könnte Schwarz-Grün eine Behörde, die als weisungsfrei gilt, auf einen unliebsamen Sender gehetzt haben.
Faktenwidrige Behauptung widerlegt
In einer Sachverhaltsdarstellung, die vom Presseclub Concordia im Dezember des Vorjahres an die Medienbehörde gerichtet worden war und aufgrund dessen das Verfahren eingeleitet wurde, wird etwa behauptet, Wegscheider habe faktenwidrig behauptet, dass das Mittel Ivermectin in mehreren Ländern „erfolgreich gegen Covid-19 Anwendung findet“.
Bei Verurteilung droht Lizenz-Entzug
Dieses Beispiel in der Sachverhaltsdarstellung des Presseclubs zeigt, wie faktenwidrig diese selbst ist. Die KommAustria hat nun sechs Monate für eine Entscheidung Zeit. Bei einer Verurteilung reichen die Sanktionsmöglichkeiten bis zum Entzug der Sendelizenz. Servus TV könnte im Falle einer Verurteilung das Bundesverwaltungsgericht als nächsthöhere Instanz anrufen.

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