Drei Jahre Haft für Wiener Terrorpaten
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in erster Instanz zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt.
Foto: Sebastian Baryli / flickr
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TerrorismusAm Wiener Straflandesgericht ist gestern der so genannte Islamistenprozess in erster Instanz zu Ende gegangen. Für den Hauptangeklagten Thomas Al J. endete das Verfahren mit einer dreijährigen unbedingten Haftstrafe wegen Mitgliedschaft in terroristischen Vereinigungen. Ihm wurde zur Last gelegt, die Ziele der Al-Kaida und verwandter Terror-Netzwerke unterstützt zu haben. Nach Ansicht des Schöffensenats hat der 27-Jährige im Jahr 2009 eine letztlich gescheiterte Reise für sieben Männer und deren Angehörige nach Somalia organisiert, die in den bewaffneten Dschihad führen sollte. Einem weiteren Mann samt Familie habe er die Reise in ein Terrorcamp im pakistanisch-afghanischen Grenzgebiet ermöglichen wollen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Laut Anklage wäre eine Haftstrafe von bis zu zehn Jahren möglich gewesen.
Angeklagter wollte in Somalia leben
Vor Gericht bekundete der Wiener Terrorpate wiederholt seine dschihadistische Einstellung. Über die Anschläge vom 11. September 2001 habe er sich laut Bericht des ORF gefreut: „Man hat sich gefreut, dass die Amerikaner auch einmal ein Leid erfahren. Nicht nur die Moslems. Aber ich lass’ mich überzeugen, wenn ich sehe, dass etwas falsch ist.“ Nach Somalia zu reisen, sei „immer Gesprächsthema gewesen“. Er habe sich mit Frau und Kind in den Süden des Landes begeben wollen, „um zu schauen, ob man dort leben kann“. Er habe „unter den Al-Shabaab-Milizen leben wollen“ und sei auch davon ausgegangen, dass diese ihm ein Haus zum Wohnen zur Verfügung stellen, sagte der Hauptangeklagte. Zwei Wochen bevor die insgesamt 13-köpfige Gruppe die Reise nach Afrika antrat, erklärte Thomas Al J. bei einem Vortrag in seiner Wiener Wohnung, es sei „die Pflicht, in den Dschihad zu gehen“. Dennoch plädierte sein Strafverteidiger Lennart Binder auf Freispruch. Die gescheiterte Reise nach Somalia war laut Binder „eine Fernreise, um andere Länder kennenzulernen“. Der Angeklagte habe sich „ein Bild von Somalia machen wollen“. Es sei nie geplant gewesen, sich Milizen anzuschließen, so der Verteidiger.
Freispruch für Mitangeklagten
Der letzte verbliebene von ursprünglich fünf Mitangeklagten, Sharif M., wurde aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Die Anklagebehörde warf ihm auf Basis eines knapp dreiminütigen Gespräches vor, versucht zu haben, Geldspenden sowie ein zukünftiges Mitglied der Al-Kaida zu vermitteln. Auch M. bekannte sich zuvor „nicht schuldig“. Der Freispruch ist ebenfalls noch nicht rechtskräftig. Die Verhandlung gegen zwei Komplizen wurde vom Gericht zur ergänzenden Beweisaufnahme ausgeschieden und auf unbestimmte Zeit vertagt. Zwei weitere Angeklagte hatten sich dem Verfahren bereits vor dem Verhandlungsauftakt am 23. Mai mittels Flucht bzw. der Vorgabe, sich um die erkrankte Mutter in Afghanistan kümmern zu müssen, entzogen. Gegen den Flüchtigen hat das Straflandesgericht einen internationalen Haftbefehl erlassen.
Videokonferenz mit deutschen Islamisten geplatzt
Vor der Urteilsverkündung musste am Dienstagvormittag eine Videokonferenz mit zwei mutmaßlichen Terroristen aus Deutschland abgesagt werden. Der 22-jährige Wiener Maqsood L. und der 26-jährige deutschen Staatsbürger Yusuf O., der als Gründer der Deutschen Taliban Mujaheddin (DTM) gilt, müssen sich seit Jänner 2012 vor dem Berliner Kammergericht verantworten. Bei ihnen war einschlägiges Datenmaterial – etwa Pläne zum Bau von Bomben und ein Strategiepapier der Al-Kaida – gefunden worden. Die Gruppe rund um Thomas Al J. soll sie unterstützt haben, als Yusuf O. mit Audio-Dateien und entsprechenden Anweisungen seines angeblichen Komplizen im Gepäck im Mai 2011 in Wien auftauchte und um Spenden warb, schreibt die Presse. Die bereits von den Berliner Behörden genehmigte Einvernahme über das Internet wurde jedoch durch Rechtsmittel verhindert und musste abgesagt werden.









Kommentare
Könnt's Ihr nicht die Klartextnamen veröffentlichen
... sind eh schon verurteilt, also?
Ein anständiger Araber heißt doch zum Beispiel nicht "Thomas", also ist's ein Konvertit, also sind's besonders niedrige Beweggründe, also wird man auch sagen dürfen: wer ehrlos handelt, wird als ehrlos behandelt. In früheren Zeiten hätte man mit ihm nicht lange Federlesens gemacht, vgl jüngere Geschichte Bosniens.
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