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20. Juli 2012 / 10:30 Uhr

Deutschland macht Beschneidung straffrei – Kinderchirurgen und Bevölkerung dagegen

Ein Gericht in Köln hat entschieden, die Beschneidung von Buben aus religiösen Gründen sei Körperverletzung. Das Selbstbestimmungsrecht des Kindes wiege schwerer als die Religionsfreiheit. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit der Knaben müsse beachtet werden. Der deutsche Gesetzgeber hat prompt reagiert und gestern eine Resolution verabschiedet, wonach die religiös motivierte Beschneidung Minderjähriger straffrei sein soll. Bundeskanzlerin Angelika Merkel hatte sich entsetzt über das Beschneidungsverbot gezeigt. "Ich will nicht, dass Deutschland das einzige Land auf der Welt ist, in dem Juden nicht ihre Riten ausüben können. Wir machen uns ja sonst zur Komiker-Nation", wurde sie in Medien zitiert.

Bundestag beschließt Resolution für Beschneidung

Union, FDP und SPD fordern die Regierung in der Resolution auf, mit einer Gesetzesvorlage die Straffreiheit solcher Eingriffe bei Buben sicherzustellen. Das Gesetz müsse gewährleisten, dass "eine medizinisch fachgerechte Beschneidung von Buben ohne unnötige Schmerzen grundsätzlich zulässig ist", heißt es im Antrag. Der Antrag distanziert die Beschneidung aus religiösen Gründen ausdrücklich von „sittenwidrigen Eingriffen“ wie etwa die weibliche Genitalverstümmelung. "Jüdisches und muslimisches Leben muss weiterhin in Deutschland möglich sein", heißt es weiter.

Bevölkerung mehrheitlich für Beschneidungsverbot

Das Kölner Gerichtsurteil wird in der Bevölkerung wesentlich offener aufgenommen als in der Politik. Laut einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov im Auftrag der Nachrichtenagentur dpa ist fast die Hälft der Deutschen für ein Beschneidungsverbot aus rituellen Gründen. 45 Prozent wollen dem alten Brauch, den schon die Ägypter als taugliches Mittel zur Hygieneverbesserung sahen, einen Riegel vorschieben. 42 Prozent der Befragten waren gegen ein Verbot, 13 Prozent hatten keine Meinung zu dem Thema.

Kinderchirurgen begrüßen Gerichtsurteil

Die mehrheitliche Meinung teilt auch Die Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie. Die Organisation begrüßt das Urteil des Landgerichts Köln zur Rechtswidrigkeit der medizinisch nicht indizierten Zirkumzision bei nicht einwilligungsfähigen Knaben. Dass bei einer Beschneidung ein gesundheitliches Restrisiko nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann, sei selbstverständlich. Eltern können bei einer Operation zustimmen, wenn sie nach Abwiegen der Risiken dem Kind medizinisch zu Gute kommt. Dieser Sachverhalt sei aber bei der Beschneidung kleiner Jungen ohne Einwilligungsfähigkeit außerhalb der medizinischen Indikation nicht erfüllt. Es wird betont dass es hierbei nicht um die Einschränkung der Religionsfreiheit gehe, sondern vielmehr um ärztliche Ethik.

Laut der YouGov-Umfrage glauben 33 Prozent der Befragten, dass ein Beschneidungsverbot dem Ansehen in der Welt schaden würde, was durch Aussagen von Repräsentanten des Judentums klar angedeutet wurde. "Sollte das Urteil Bestand haben, sehe ich für die Juden in Deutschland keine Zukunft", sagte etwa der Präsident des Verbandes europäischer Rabbiner, der Moskauer Rabbiner Pinchas Goldschmidt.

Debatte erfasst auch Österreich

Längst ist die hitzige Debatte auch auf Österreich übergeschwappt. In Österreich ist die Rechtslage undurchsichtig. Die Beschneidungen aus religiösen Gründen seien hierzulande zwar nicht klar geregelt, bleiben jedoch straffrei, stellte nun das Justizministerium nach aufkeimender Diskussion klar. Auch in der Politik scheint die Lage deutlich zu sein: SPÖ, ÖVP und BZÖ sehen keinen Änderungsbedarf.  Die Grünen wünschen sich eine "seriöse Debatte". Einzig die FPÖ wollte sich an der Diskussion nicht beteiligen.

Der Abteilungsleiter für Strafrecht im Ministerium, Christian Manquet, hatte gegenüber Ö1 erläutert , "dass von einer Straflosigkeit ausgegangen wird", die Lage aber nicht eindeutig beurteilt werde. Der Tatbestand der Körperverletzung könnte erfüllt werden, bei Einwilligung eines Erwachsenen sei dies aber nicht strafbar. Anders ist die Sachlage bei einem „Einwilligungsunfähigen“. In der strafrechtlichen Literatur sehe man das unbedenklich, in der zivilrechtlichen durchaus kritisch, weil eben eine Körperverletzung stattfinde und die Religionsfreiheit der Eltern der Unversehrtheit des Kindes gegenüberstehe, so Manquet.

Parteien sehen kaum Änderungs- und Diskussionsbedarf

Eine Sprecherin von Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) betonte gegenüber der APA dennoch die grundsätzliche Straffreiheit. "Das wollen wir auch so belassen." Anders als in Deutschland sehe man jedoch keinen Anlass für Änderungen. In der ÖVP ist man ähnlicher Meinung: "Rituelle minimal invasive Beschneidung von Buben" seien "aufgrund der verfassungsmäßig garantierten Religionsfreiheit erlaubt", so der Neo-Justizsprecher Michael Ikrath. "Derartige Eingriffe sind laut Justizexperten auch strafrechtlich unproblematisch." Hannes Jarolim (SPÖ) betonte, dass dieses Thema durchaus  "mit etwas Abstand unemotional" diskutiert werden könne. Letztlich sei es eine Verstümmelung und es sei fraglich ob es sich dabei um ein zentrales Motiv einer Gesinnung handeln kann. Eine Gesetzesänderung schließe er jedoch aus. BZÖ-Justizsprecher Gerald Grosz findet die Debatte unnötig und oberflächig. Es sei wichtig, die Religion und die damit verbundenen Bräuche ausleben zu könne,n wenn sie in Einklang mit dem Menschenrechten und der Verfassung stünden. Die Grünen wollen eine "fachliche und seriöse Debatte" über die aufgrund des Grundrechtskonflikts – Religionsfreiheit versus körperliche Unversehrtheit – "sehr komplexe Frage", wie Menschenrechtssprecherin Alev Korun meinte.

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