Deutschland macht Beschneidung straffrei – Kinderchirurgen und Bevölkerung dagegen
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straffrei möglich sein, empfiehlt der Bundestag.
Foto: Rieserin / Wikimedia (CC-BY-SA-3.0)
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ReligionEin Gericht in Köln hat entschieden, die Beschneidung von Buben aus religiösen Gründen sei Körperverletzung. Das Selbstbestimmungsrecht des Kindes wiege schwerer als die Religionsfreiheit. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit der Knaben müsse beachtet werden. Der deutsche Gesetzgeber hat prompt reagiert und gestern eine Resolution verabschiedet, wonach die religiös motivierte Beschneidung Minderjähriger straffrei sein soll. Bundeskanzlerin Angelika Merkel hatte sich entsetzt über das Beschneidungsverbot gezeigt. "Ich will nicht, dass Deutschland das einzige Land auf der Welt ist, in dem Juden nicht ihre Riten ausüben können. Wir machen uns ja sonst zur Komiker-Nation", wurde sie in Medien zitiert.
Bundestag beschließt Resolution für Beschneidung
Union, FDP und SPD fordern die Regierung in der Resolution auf, mit einer Gesetzesvorlage die Straffreiheit solcher Eingriffe bei Buben sicherzustellen. Das Gesetz müsse gewährleisten, dass "eine medizinisch fachgerechte Beschneidung von Buben ohne unnötige Schmerzen grundsätzlich zulässig ist", heißt es im Antrag. Der Antrag distanziert die Beschneidung aus religiösen Gründen ausdrücklich von „sittenwidrigen Eingriffen“ wie etwa die weibliche Genitalverstümmelung. "Jüdisches und muslimisches Leben muss weiterhin in Deutschland möglich sein", heißt es weiter.
Bevölkerung mehrheitlich für Beschneidungsverbot
Das Kölner Gerichtsurteil wird in der Bevölkerung wesentlich offener aufgenommen als in der Politik. Laut einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov im Auftrag der Nachrichtenagentur dpa ist fast die Hälft der Deutschen für ein Beschneidungsverbot aus rituellen Gründen. 45 Prozent wollen dem alten Brauch, den schon die Ägypter als taugliches Mittel zur Hygieneverbesserung sahen, einen Riegel vorschieben. 42 Prozent der Befragten waren gegen ein Verbot, 13 Prozent hatten keine Meinung zu dem Thema.
Kinderchirurgen begrüßen Gerichtsurteil
Die mehrheitliche Meinung teilt auch Die Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie. Die Organisation begrüßt das Urteil des Landgerichts Köln zur Rechtswidrigkeit der medizinisch nicht indizierten Zirkumzision bei nicht einwilligungsfähigen Knaben. Dass bei einer Beschneidung ein gesundheitliches Restrisiko nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann, sei selbstverständlich. Eltern können bei einer Operation zustimmen, wenn sie nach Abwiegen der Risiken dem Kind medizinisch zu Gute kommt. Dieser Sachverhalt sei aber bei der Beschneidung kleiner Jungen ohne Einwilligungsfähigkeit außerhalb der medizinischen Indikation nicht erfüllt. Es wird betont dass es hierbei nicht um die Einschränkung der Religionsfreiheit gehe, sondern vielmehr um ärztliche Ethik.
Laut der YouGov-Umfrage glauben 33 Prozent der Befragten, dass ein Beschneidungsverbot dem Ansehen in der Welt schaden würde, was durch Aussagen von Repräsentanten des Judentums klar angedeutet wurde. "Sollte das Urteil Bestand haben, sehe ich für die Juden in Deutschland keine Zukunft", sagte etwa der Präsident des Verbandes europäischer Rabbiner, der Moskauer Rabbiner Pinchas Goldschmidt.
Debatte erfasst auch Österreich
Längst ist die hitzige Debatte auch auf Österreich übergeschwappt. In Österreich ist die Rechtslage undurchsichtig. Die Beschneidungen aus religiösen Gründen seien hierzulande zwar nicht klar geregelt, bleiben jedoch straffrei, stellte nun das Justizministerium nach aufkeimender Diskussion klar. Auch in der Politik scheint die Lage deutlich zu sein: SPÖ, ÖVP und BZÖ sehen keinen Änderungsbedarf. Die Grünen wünschen sich eine "seriöse Debatte". Einzig die FPÖ wollte sich an der Diskussion nicht beteiligen.
Der Abteilungsleiter für Strafrecht im Ministerium, Christian Manquet, hatte gegenüber Ö1 erläutert , "dass von einer Straflosigkeit ausgegangen wird", die Lage aber nicht eindeutig beurteilt werde. Der Tatbestand der Körperverletzung könnte erfüllt werden, bei Einwilligung eines Erwachsenen sei dies aber nicht strafbar. Anders ist die Sachlage bei einem „Einwilligungsunfähigen“. In der strafrechtlichen Literatur sehe man das unbedenklich, in der zivilrechtlichen durchaus kritisch, weil eben eine Körperverletzung stattfinde und die Religionsfreiheit der Eltern der Unversehrtheit des Kindes gegenüberstehe, so Manquet.
Parteien sehen kaum Änderungs- und Diskussionsbedarf
Eine Sprecherin von Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) betonte gegenüber der APA dennoch die grundsätzliche Straffreiheit. "Das wollen wir auch so belassen." Anders als in Deutschland sehe man jedoch keinen Anlass für Änderungen. In der ÖVP ist man ähnlicher Meinung: "Rituelle minimal invasive Beschneidung von Buben" seien "aufgrund der verfassungsmäßig garantierten Religionsfreiheit erlaubt", so der Neo-Justizsprecher Michael Ikrath. "Derartige Eingriffe sind laut Justizexperten auch strafrechtlich unproblematisch." Hannes Jarolim (SPÖ) betonte, dass dieses Thema durchaus "mit etwas Abstand unemotional" diskutiert werden könne. Letztlich sei es eine Verstümmelung und es sei fraglich ob es sich dabei um ein zentrales Motiv einer Gesinnung handeln kann. Eine Gesetzesänderung schließe er jedoch aus. BZÖ-Justizsprecher Gerald Grosz findet die Debatte unnötig und oberflächig. Es sei wichtig, die Religion und die damit verbundenen Bräuche ausleben zu könne,n wenn sie in Einklang mit dem Menschenrechten und der Verfassung stünden. Die Grünen wollen eine "fachliche und seriöse Debatte" über die aufgrund des Grundrechtskonflikts - Religionsfreiheit versus körperliche Unversehrtheit - "sehr komplexe Frage", wie Menschenrechtssprecherin Alev Korun meinte.









Kommentare
Welcher Erwachsene, ...
... der einen höheren IQ als ein Wasserhydrant hat, würde sich schon freiwillig an den Genitalien verstümmeln lassen, wenn es nicht medizinisch indiziert ist?
Würde das also nicht an wehrlosen Säuglingen oder Kleinkindern vorgenommen, würde sich die Anzahl der Beschnittenen in einigen Jahrzehnten drastisch reduzieren. Daran haben die Herren dieser abstrusen Religionen natürlich kein Interesse, da sich dadurch ihre Midgliedszahlen(!) drastisch verringern würde. Und eigenständig denkende Menschen waren bei denen ja noch nie gefragt! Sind ja beide ziemlich archaische Religionsformen, bloß daß sich die Einen eben alles Wertvolle der ganzen Welt unter den Nagel gerissen haben. Die anderen sitzen zum Teil auf dem Öl, was die Einen ebenfalls haben wollen und versuchen sich derzeit auf der ganzen Welt wie ein Krebsgeschwür auszubreiten ...
Es wird Zeit, daß sich die Welt von allen Religionen und deren fanatischen Verfechtern abschüttelt!
dfW
So schnell gehts
Zuerst schreibt man groß die Kinderrechte in die Verfassung und plötzlich, wenn man dann die besagten Rechte in die Tat umsetzen muß, wird gekneift.
Über das neue Gesetz, das Schönheitsoperationen regelt (ab 01.01.2013):
"Die Eckpunkte: In Zukunft sind Jugendliche besonders geschützt. Für unter 16- Jährige ist die Durchführung von Eingriffen ohne medizinische Indikation aufgrund der damit verbundenen Gefahren für den noch im Wachstum begriffenen Körper komplett verboten." (aus www.krone.at)
Also unter 16 jährige dürfen sich nicht mehr verschönern lassen, während man Kleinkinder ohne mit der Wimper zu zucken genital verstümmeln darf.
JA WAS DER GESETZGEBER NICHT ALLES FÜR UNSERE KLEINEN SO TUT:
Eigentlich nur pervers
Da sieht man
wer in der BRiD die Macht hat.
Und was für ein edler Rechtsstaat das ist.
Und wie die Parlamentswanzen in der Quatschbude gleich artig über's Steckerl springen! :D
Mal ganz abgesehen davon, habe ich den Aufschrei der "Fortschrittlichen" gar nicht vernommen, die im dritten Jahrtausend solche barbarischen Praktiken an Kindern abscheulich finden und nicht mit europäischen Werten vereinbar. Ist mir was entgangen?
Wann wird diese Fremdherrschaft endlich vorüber sein?
Was du nicht willst, dass man dir tut,
das füge auch keinem andern zu! Wir fragen uns allen Ernstes, können sich die Männer unter den Bundestagsabgeordneten, eine, sie persönlich betreffende Beschneidung, vorstellen? Und die Frauen unter den Abgeordneten, daß an ihren Kindern aus religiösen Gründen herumgeschnippelt wird? http://rundertischdgf.wordpress.com/2012/07/20/kriminalbeamte-zur-beschn...
ich möchte einmal erleben
ich möchte einmal erleben wenn in Deutschland die Juden etwas ablehnen-und sei die Forderung noch so berechtigt- nicht die gesamte BUREP einknickt.Vielleicht wird das Mädchen beschneiden auch noch erlaubt.
@hartwig
Wieso sollte sie? Die wahren Herrscher haben kein Interesse an der weiblichen Beschneidung, also kommt sie auch nicht. Aufwachen!
Die deutschen Politiker haben genau so Angst -
vor einer Hetzjagd gegen sie wie die Österreichischen. Alle samt wollen mit alles Mitteln eine Konfrontation mit den Juden vermeiden - da die Juden gerne (auch nach über 70 Jahren) immer wieder gerne (und egal mit welcher Generation) die Nazizeit ins spiel bringt um mit der Leidensgeschichte zu ihrem Ziel zu kommen. Auch wenn sie selbst mit Bomben werfen - immer in Kriege mitmischen und und und - das macht nichts. Die stehen nicht umsonst an ihrer Klagemauer. Eines ist schon komisch - dass in den Ländern wo der relig. Glaube fest in der Politik mitmischt immer Unruhen und Probleme sind die sie auch auf all ihre Gastländer übertragen wollen - und dort auch die Politik so schwach ist (und das wissen sie) das sich die Mehrheiten den Minderheiten unterwerfen sollen/müssen.
Eine kleine Änderung der Verfassung ...
... bezüglich der "ReligionsFreiheit" wäre in Österreich wohl notwendig.
Wie kann sich irgendeine Religionsgemeinschaft mit Bezug auf die RF Rechte herausnehmen, die unserer Verfassung und unseren Gesetzen widersprechen?
Das gehört insoferne geändert, als daß unsere Gesetze absoluten Vorrang gegenüber jeder religiösen Regel haben müssen. Dies muß auch allen Richtern als strenge Vorgabe für ihre Entscheidungen beigebracht werden.
Es gibt bei uns ein Alter, ab dem ein Mensch "religionsmündig" ist, ich denke es sind 14 Jahre. Bis dahin, so sollte das Gesetz lauten, ist ein Kind religionsneutral zu erziehen, ab dann soll es sich selbst frei für eine Religion entscheiden können. Dies hat für alle(!) Religionsgemeinschaften zu gelten!
(Für Kritiker: ich schrieb "AB DANN" und "entscheiden KÖNNEN", nicht mit 14 entscheiden müssen!)
dfW
Für die Mehrheit gilt ja die Verfassung -
und deren Gesetze. Nur leider hat es die Politik zugelassen, dass die Religionsfreiheit im Gleichklang mit Menschenrechte für Minderheiten gesetzlich anders betrachtet wird. Es ist schon pervers das immer wieder Wünsche/Forderungen von Minderheiten vor Mehrheiten gestellt werden. Das ist genau so - wenn ein Dieb eine Bank überfällt kann er (wenn er Pech hat)auf der Flucht erschossen werden - aber wenn ein Bankvorstand mit Kundengelder verschwindet/verspekuliert, steht die Politik daneben und sagt - da kann man nichts machen.
Zur Komiker-Nation hat Merkel Deutschland schon längst gemacht,
auch ganz ohne diese Anlassgesetzgebung. Man lese nur die einschlägigen Kommentare vor allem in französischen und südeuropäischen Medien. "Tartufferie" ist dort noch eine der schmeichelhafteren Bezeichnungen.
Zur geplanten Anlassgesetzgebung selber sollten die Gesetzgeber, bevor sie wie zu erwarten vor der Hiramsorthodoxie in die Knie gehen, wenigstens die Argumente der anderen Seite kennen:
>>We are a group of educated and enlightened Jews who realize that the barbaric, primitive, torturous, and mutilating practice of circumcision has no place in modern Judaism. Do not be afraid of divine punishment. God did not mandate circumcision. In the original version of the Torah, the book of J, circumcision is not even mentioned. We have come to realize that mutilating a male's genitalia in the name of religion is not acceptable. We are not superstitious and uneducated people anymore. No loving God would demand this. It is ridiculous to think so.<<
www.jewsagainstcircumcision.org
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