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21. Juli 2012 / 10:10 Uhr

Heilige Werte beschädigt: Punk-Musikerinnen bleiben in Haft

Vladimir Putin wurde im März mit überwältigender Mehrheit zum dritten Mal zum Präsidenten Russlands gewählt. Dies rief auch Gegner auf den Plan, deren Protestaktionen im westlichen Ausland geradezu gefeiert wurde. Medienwirksamen Protest gab es vor der Präsidentenwahl vor allem von Musikern der Frauen-Punkrock-Band „Pussy Riot“. Inmitten des Heiligtums einer russisch-orthodoxen-Kirche im Moskauer Stadtzentrum sang die maskierte Gruppe Anti-Putin Parolen. Drei der Bandmitglieder wurden in Untersuchungshaft gesteckt. Ihnen drohen bis zu sieben Jahre Haft wegen Rowdytum und religiösem Hass.

Das Zentrum der russisch-orthodoxen Kirche, die Christ-Erlöser-Kathedrale, wurde am 21. Februar Schauplatzes des skurrilen Protestes. Große Feiertagszeremonien, mit viel Glanz und Prunk, welche in der Kathedrale abgehalten werden, sieht man in letzter Zeit öfters im Fernsehprogramm. Kirche und Staat rücken wieder enger zusammen. Deshalb beschäftigt der Auftritt auch den russischen Präsidenten.

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"Heilige Mutter Gottes, erlöse Russland von Putin", singen die mit Strumpfmasken vermummten jungen Frauen vor dem Altar. Nun naht der Prozess für die seit März inhaftierten Frauen. Ein Moskauer Gericht bereitet den Fall vor und entschied gestern zunächst, dass die Untersuchungshaft bis Jänner 2013 erstreckt wird. Anträge der Verteidigung, auch Präsident Putin und den Patriarchen der russisch-orthodoxen Kirchen als Zeugen zu laden, wurden abgelehnt. Vor dem Gericht protestierten Unterstützer, aber auch Gegner der Band.

Menschenrechtsorganisationen sprechen von einem Justizskandal. Es sei den drei jungen Musikerinnen kein Besuch im Gefängnis erlaubt, nicht einmal die beiden jungen Mütter dürften ihre Kinder sehen. Kremlkritiker beurteilen den Fall als „Hexenjagd“, wie sie es im Mittelalter gab und einen politischen Schauprozess, wie es ihn seit dem Fall des Kremlkritikers Michail Chodorkowski nicht mehr gegeben hat, der seit 2003 in Haft ist.

Staatsanwaltschaft sieht Beleidigung der Gläubigen

Der Vorwurf der Anklage lautet: "Hooliganismus aus Gründen des religiösen Hasses". Die Anklage kommt zu dem Schluss, dass Pussy Riot „den heiligen Werten der christlichen Sendung einen beträchtlichen Schaden zugefügt“, „die Sakralität der kirchlichen Handlungen angegriffen“ und „auf blasphemische Weise die jahrhundertealten Grundfesten der Russisch-Orthodoxen Kirche erniedrigt“ hätten. "Um die orthodoxen Christen noch tiefer in ihrem geistlichen Glauben zu verletzen […], zogen sich die Teilnehmerinnen die Oberbekleidung aus und boten einen für einen solchen Ort unwürdigen Anblick", heißt es weiters. Als Zeugen und Nebenkläger werden auch Mitarbeiter einer Wachfirma genannt. Dass die drei Frauen noch wild herumsprangen und im Altarraum vor heiligen Ikonen tanzen, habe viele Gläubige traumatisiert, heißt es. Die Anwälte sehen die Sachlage anders und betonen, dass es für eine derartige Anklage keine rechtliche Grundlage gebe. "Die Mädchen hatten keine Waffen und haben nichts zerstört, so wie es für eine Anklage wegen Rowdytums eigentlich nötig wäre", kritisiert Verteidiger Polosow. Er sieht schlimmsten Falls einen Grund für eine Ordnungsstrafe.

Während die Inhaftierten an ihrer Kritik an Präsident Putin festhalten, entschuldigte sich dieser nach seinem Wahlsieg bei den Gläubigen: "Ich hoffe, dass sich so etwas nicht wiederholt", sagte der Präsident. Die Kirchenführung forderte eine harte Strafe.

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