Linker Falter im Eigentum zweier familiärer Privatstiftungen

6. August 2012 - 4:30
Bild: 
Falter-Herausgeber Armin Thurnher ist Stifter, seine Frau begünstigte.
Foto: © Parlamentsdirektion/Carina Ott

Bereiche 

Zeitungen

Falter-Chefredakteur Florian Klenk schrieb unlängst einen bemerkenswerten Kommentar über die Stiftungscausa Meschar, mit dem er deutlichen aus der Medien-Jagdgesellschaft ausscherte, die Martin Graf mit Begeisterung nachgestellt ist. Klenk anerkennt das Attest des Wirtschaftsprüfers für Graf, das Stiftungsvermögen der 90-Jährigen weder pflichtwidrig verwaltet noch eigennützig geschmälert zu haben. Und er hält auch fest, dass die Medien „zum Teil“ eine Kampagne betrieben haben: „Österreich stellte Graf wie einen Handtaschldieb dar. Doch das ist er nicht.“

Am Ende stellt Klenk aber dann doch noch eine Frage, die sich wie ein Vorwurf anhört:

Wieso hilft Graf, immerhin Mitglied der Partei der "Tüchtigen und Anständigen“ einer Millionärin dabei, ihr Vermögen im Falle einer Pflegebedürftigkeit vor der Stadt Wien zu verbergen? Wieso soll der Steuerzahler für die Pflege einer Wohlhabenden aufkommen, nur weil sie stiften geht?

Ja warum gibt es Leute, die das Privatstiftungsgesetz zu ihren Gunsten nutzen wollen? Die eine entzieht es dem Zugriff des Staates, der andere versucht so, die Steuerlast zu minimieren. Und immer gibt es Leute, die dabei behilflich sind. Einer davon ist Florian Klenk, und das müsste er mittlerweile auch wissen.

Falter gehört über zwei Gesellschaften am Ende zwei Stiftungen

Denn das seit 1. Juli gültige Medientransparenzgesetz macht es möglich, dass interessierte Leser nun wissen, wem der Falter gehört. Ganz oben in der langen Kette der Eigentümer sitzen – Überraschung! – zwei Stiftungen. Und das geht so:

Falter und falter.at gehören der Falter Verlagsgesellschaft mbH, die wiederum zu 100 Prozent im Eigentum der ST Verlagsbeteiligungsgesellschaft steht. An der ST sind zwei Einzelpersonen und – mit jeweils 37,45 Prozent also gemeinsam zu fast drei Viertel – zwei Privatstiftungen beteiligt: Andante und Atelaia. In diesen Stiftungen haben die wesentlichen Akteure des Falter ihre Besitzverhältnisse geregelt: Herausgeber Armin Thurnher und Geschäftsführer Siegmar Schlager.

Schlagers Andante und Thurnhers Atelaia

Andante gehört der Familie Schlager, zu der – politisch würde man das nicht gerade erwarten – auch die ÖVP-Nationalratsabgeordnete und Wissenschaftssprecherin Katharina Cortolezis-Schlager gehört. Sie scheint als Stifterin gemeinsam mit ihrem Ehemann und Falter-Geschäftsführer Siegmar Schlager und Maria Schlager aus. Begünstigte der Stiftung sind Maria, Daniel und Siegmar Schlager.

Atelaia wiederum wurde von Falter-Herausgeber Armin Thurnher gestiftet, während seine Ehefrau Irena Rosc begünstigt ist. Die starke Verbundenheit der Familien Thurnher und Schlager wird auch dadurch sichtbar, dass die beiden Oberhäupter im Vorstand der jeweils anderen Stiftung vertreten sind.

Kapitalismuskritik findet nur im Blatt statt

Und jetzt stell sich die Frage: Warum bemühen sich die wesentlichen Akteure einer offen linken und meist sehr kapitalismuskritischen Zeitung darum, den Gewinn des Falter in zwei Stiftungen verschwinden zu lassen und ihn steuerschonend an Familienangehörige als Begünstigte auszuzahlen? Und warum macht der sonst so kritische Chefredakteur Florian Klenk dabei mit?

Kurztitel: 
Falter steht im Stiftungseigentum
Spende für Unzensuriert
 

Kommentare

ich dachte immer, die sozialisten schauen auf das volkseigentum. hoppla, nur verluste werden sozial aufs volk aufgeteilt - gewinne wandern schnell in die hände der bonzen, vorwiegend in stiftungen. das ist der neue neo sozialismus.

1
0

Sollen sie das Geld an ein Tierheim überweisen?
 

1
4
Bild des Benutzers der faule Willi

Argumente!

1
0

hier gehts ja nicht um Argumente, sondern nur um Hetze gegen Ausländer und Links-Links-Links-Linkische-Linke. Faulen Sie weiter Herr Willi, bis Sie durch und durch braun sind.

0
0

Neuen Kommentar schreiben

Beim Verfassen von Kommentaren sind folgende Regeln zu beachten:
  1. Die Meinungsfreiheit bewegt sich im Rahmen der geltenden Gesetze. Wer zu Gewalt aufruft oder gegen Teile der Bevölkerung hetzt, kann die Meinungsfreiheit für sich nicht in Anspruch nehmen. Ebenso gilt dies bei Beleidigungen oder Anschuldigungen gegenüber konkreten Personen. Wer die Gesetze missachtet, muss damit rechnen, straf- oder zivilrechtlich verfolgt zu werden. Als Betreiber sind wir bei entsprechenden Ermittlungen zur Kooperation mit den Behörden verpflichtet.
  2. In der Diskussion mit anderen Kommentatoren erwarten wir einen respektvollen und höflichen Umgang, auch wenn verschiedene Meinungen aufeinander prallen.
  3. Beziehen Sie sich in ihren Kommentaren bitte auf das Thema des Artikels.
  4. Sollten Sie sich durch den Inhalt eines Kommentars in Ihren Rechten verletzt fühlen, kontaktieren Sie uns bitte unter kontakt@unzensuriert.at.
Unzensuriert.at behält sich vor, Kommentare wegen Verstößen gegen diese Regeln zu löschen und in besonders krassen Fällen oder bei Wiederholung einzelne Benutzer zu sperren.
Die Länge der Kommentare ist auf 1.000 Zeichen begrenzt.

Plain text

  • Keine HTML-Tags erlaubt.
  • Internet- und E-Mail-Adressen werden automatisch umgewandelt.
  • Zeilen und Absätze werden automatisch erzeugt.
CAPTCHA
Diese Frage hat den Zweck zu testen, ob Sie ein menschlicher Benutzer sind, um automatisiertem Spam vorzubeugen.
Füllen sie das Feld aus.