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22. August 2012 / 21:58 Uhr

Hausarrest statt Haft: Gericht schont Vergewaltiger

Zu zwei Jahren Haft, davon acht Monate unbedingt, wurde ein ehemaliger Hundeausbilder im Jahr 2007 verurteilt, der in den Jahren 2005 und 2006 ein damals minderjähriges Mädchen fünf Mal vergewaltigt hatte. Wie das Oberlandesgericht Linz nun aber entschied, muss der rechtskräftig verurteilte Vergewaltiger jedoch keinen einzigen Tag seiner Haftstrafe absitzen. Nachdem die unbedingte Haftstrafe auf nur sechs Monate reduziert wurde, darf der Verbrecher diese Zeit mit elektronischer Fußfessel zu Hause verbringen.

Um der Haftstrafe zu entgehen, stellte der Straftäter einen Antrag auf Verbüßung der Strafe mit elektronischer Fußfessel, was zunächst von der Justizanstalt Salzburg abgelehnt wurde. "Nach eingehender Prüfung aller Umstände sind wir der Ansicht, dass diese Vollzugsform für den Antragsteller nicht geeignet ist", wird deren Begründung vom Standard zitiert. Der Berufung gegen diese Entscheidung gab das Oberlandesgericht Linz nun statt.

Linzer Gericht setzt sich über Willen des Gesetzgebers hinweg

"Vergewaltiger insbesondere von Behinderten, Jugendlichen oder gar Kindern sind in Haft zu halten und nicht mit 'Vollzuggeschenken' zu belohnen", zeigen sich FPÖ-Frauensprecherin Carmen Gartelgruber und FPÖ-Justizsprecher Peter Fichtenbauer über die unverständliche Entscheidung des Linzer Gerichtes in einer Stellungnahme empört. Die Abgeordneten orten einen Affront und Vertrauensbruch seitens des Gerichtes, denn der Gesetzgeber hatte Anwendungsgrundsätze beschlossen, wonach Sexualstraftäter von der Freilassung mit elektronischer Fußfessel ausdrücklich ausgenommen sind, dies jedoch nicht in den Gesetzestext aufgenommen. Da sich das Linzer Gericht nun über diesen Grundsatz hinweggesetzt hat, kündigten die beiden Abgeordneten an, eine Änderung des Strafvollzugsgesetzes anzustreben, wonach bei Verurteilungen nach einem Sexualstrafdelikt der Ersatz der Freiheitsstrafe durch elektronische Fußfessel künftig ausgeschlossen sein soll.

? Umfrage: Soll die Fußfessel auch Gewaltverbrechern zugute kommen?

In der Bundesrepublik Deutschland war dieses Jahr ein einschlägig vorbestrafter Sexualstraftäter bereits mit elektronischer Fußfessel in die Freiheit entlassen worden, berichtet Welt online. Obwohl er zuvor 23 Kinder sexuell missbraucht hatte, bestand für das deutsche Bundesverfassungsgericht keine ausreichend hochgradige Gefahr schwerster Gewalt- und Sexualstraftaten, um ihn in Sicherheitsverwahrung zu belassen. In der Folge soll er laut Anklage in der Münchner Wohnung einer Bekannten unter Missachtung aller Auflagen ein siebenjähriges Mädchen missbraucht haben. Die deutsche Polizeigewerkschaft bezeichnet die elektronische Fußfessel als "äußerst riskante Scheinlösung, die Opfern keinen Schutz bietet". Die bayrische Justizministerin Beate Merk hält das System der elektronischen Fußfessel jedoch für alternativlos, da sowohl der europäische Menschenrechtsgerichtshof als auch das Bundesverfassungsgericht hohe Hürden für die Sicherungsverwahrung von Straftätern aufgestellt hätten.

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