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27. August 2012 / 20:33 Uhr

Salzburger Vergewaltiger bekommt vorerst keine Fußfessel

Vorerst nichts wird es aus den Plänen des 51-jährigen Salzburger Vergewaltigers, seine Haftstrafe mit einer elektronischen Fußfessel in den eigenen vier Wänden absitzen zu können. Unter dem Eindruck der öffentlichen Entrüstung, dass der Straftäter mit aller Milde des Gesetzes behandelt wurde, sah sich Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) letztendlich zum Handeln gezwungen und legte Einspruch beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH) ein.

Bereits am Freitag stellte sie einen Antrag auf aufschiebende Wirkung, um den Anlassfall überprüfen zu lassen. Laut einem Bericht der Kleinen Zeitung ließ ein Sprecher des Verwaltungsgerichtshofes verlauten, dass der Antrag bisher noch nicht eingelangt sei. Mit einem Entscheid sei etwa drei Wochen nach Einlangen zu rechnen. Bis zum endgültigen Spruch des Verwaltungsgerichtshofes wird der ehemalige Hundetrainer jedoch nicht den von ihm angestrebten Hausarrest antreten dürfen. Gleichzeitig bedeutet das auch, das der 51-Jährige eine Art „Gnadenfrist“ für die nächsten Wochen bekommt, während der er weder in Haft noch in den Hausarrest gehen muss.

Gewaltig war der Aufschrei in der Bevölkerung, als bekannt geworden war, dass der Vergewaltiger anstatt der ursprünglichen sechsmonatigen Haftstrafe diese Zeit mit einer Fußfessel zu Hause verbringen dürfe. Auch das Opfer, das zum Zeitpunkt der Straftat erst 15 Jahre alt war, verstand die Welt nicht mehr. Nach dem milden Urteil und der nunmehrigen Umwandlung der Haftstrafe in Hausarrest bezweifelte die junge Frau in einem ORF-Interview die Sinnhaftigkeit, eine Vergewaltigung überhaupt zur Anzeige zu bringen, da der Täter ohnehin von der Justiz mit aller Milde behandelt werde. In einem offenen Brief flehte sie die Justizministerin an: "Bitte helfen Sie mir!" Wohl erst der öffentliche Druck veranlasste die Justizministerin dazu, diesem Hilferuf nachzukommen.

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