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Die meisten Beschwerden bei Asylverfahren beim Bundesverwaltungsgericht kamen zuletzt von Afghanen.

27. Jänner 2020 / 12:32 Uhr

Asylverfahren: Fast 6.000 Afghanen gingen in „Berufung“

Bekanntlich entscheidet das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) über einen Antrag auf internationalen Schutz, oder auch darüber, ob ein anderes Land für die Asylprüfung zuständig ist. Auch aufenthaltsbeendete Maßnahmen werden vom BFA geprüft. Ist ein Asylwerber mit einer Entscheidung des BFA nicht einverstanden, so kann er Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einbringen.

In rund 13.800 Verfahren ist über Anträge auf internationalen Schutz, die Vergabe von Aufenthaltstiteln aus humanitären Gründen sowie die Beendigung des Aufenthalts Fremder in Österreich im Zeitraum 1. Februar bis 31. Oktober 2019 (also in neun Monaten) beim Bundesverwaltungsgericht entschieden worden. Die meisten Beschwerden stellten Fremde aus Afghanistan. Mit 42,8 Prozent handelt es sich dabei um den Großteil der Beschwerden. Ein Prozent-Punkt entspricht dabei 138 Verfahren, womit insgesamt 5.900 Beschwerden eingebracht worden sind.

So „schnell“ entscheiden die Gerichte

Am schnellsten entscheidet das Bundesverwaltungsgericht über Beschwerden von Fremden, die sich in Schubhaft befinden und somit kurz vor einer Abschiebung stehen. Innerhalb einer Woche folgt die Entscheidung. Länger dauert es jedenfalls, wenn Beschwerden eingebracht werden, bei denen das BFA meint, dass ein anderer Staat für die Prüfung des Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist. In 64 Prozent dieser Fälle wird die Entscheidung innerhalb von zwölf Wochen getroffen. Zehn Prozent der Entscheidungen ergingen nach vier bis sechs Monaten. In 26 Prozent der Fälle betrug die Verfahrensdauer mehr als sechs Monate.

Meiste Entscheidungen dauern mehr als sechs Monate

Hinsichtlich der getroffenen Entscheidungen über Anträge auf internationalen Schutz, die Vergabe von Aufenthaltstiteln aus humanitären Gründen sowie über die Beendigung des Aufenthalts Fremder in Österreich wurden 28 Prozent der Entscheidungen innerhalb von sechs Monaten getroffen. In 72 Prozent der Fälle betrug die Verfahrensdauer mehr als sechs Monate.

Asylverfahren dauern in der Regel sehr lange. Das sollten mittlerweile auch Innenminister Karl Nehammer (ÖVP), die grüne Klubobfrau Sigrid Maurer oder auch Bundeskanzler Sebastian Kurz verstanden haben. Nicht erwähnt sind dabei Entscheidungen in der höheren Instanz, also beim Verwaltungsgerichtshof und dem Verfassungsgerichtshof. ÖVP und Grüne suggerierten bekanntlich mit ihrer Forderung nach Asylzentren an den Grenzen Österreichs, mit denen man Verfahren beschleunigen könnte. Man sprach sogar von mobilen Einrichtungen des Bundesverwaltungsgerichts.

Wie können Verfahren beschleunigt werden?

Schnellere Verfahren kann es nur geben, wenn die Anzahl des Justiz-Personals aufgestockt wird. 549 Personen sind beim Bundesverwaltungsgericht tätig. 218 davon sind Richter. Mit zehn zusätzlichen Richtern sowie 40 zusätzlichen juristischen Mitarbeiter könnten pro Jahr die Erledigungen von derzeit rund 27.500 auf etwa 31.000 Erledigungen und somit um 3.500 gesteigert werden. Nach derzeitigem Stand ließen sich damit um bis zu 10.000 Verfahren pro Jahr mehr erledigen als jährlich neu anfallen. Dies hätte zur Folge, dass in etwa drei Jahren mit dem dann konstanten Anhängigkeitsstand von 7.000 Verfahren, die etwa einem Viertel der Jahreserledigungsquote bzw. drei Arbeitsmonaten entsprechen, eine mittlere Verfahrensdauer von sechs Monaten erreicht werden könnte.

Wann man bedenkt, dass schnellere Verfahren weniger Kosten bei der Grundversorgung bedeuten, müsste sich eine derartige Investition lohnen. Die grüne Justizministerin Alma Zadic müsste daher öffentlich für mehr Personal eintreten – falls sie überhaupt an einer Verkürzung der Asylverfahren interessiert ist.

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