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Hermann Brückl / Klassenzimmer

FPÖ-Bildungssprecher Hermann Brückl wollte nach dem “Sprechdurchfall” einer Wiener Lehrerin nicht zur Tagesordnung übergehen und forderte Konsequenzen.

1. Feber 2022 / 13:21 Uhr

„Dienstrechtliche Konsequenzen“ für Wiener Wut-Lehrerin, die Andersdenkenden den Tod wünschte

Für die soziopathische Wiener Lehrerin, die Andersdenkenen den Tod wünschte, gab es „dienstrechtliche Konsequenzen“. Das teilte jetzt ÖVP-Bildungsminster Martin Polaschek in einer parlamentarischen Anfragebeantwortung mit.
“Arschlöcher sollen sich anstecken und sterben gehen”
Wie berichtet, war in einer heimlich gefilmten Aufnahme zu hören, wie die Lehrkraft während eines Unterrichts den Corona-Demonstranten, die sie selbst als „Arschlöcher“ bezeichnete, den Tod wünschte. In diesem Video sagte sie wörtlich:

Und die Arschlöcher, die da demonstrieren gehen, sollen sich anstecken und sollen sterben gehen. Das ist wirklich ein Wahnsinn. Ich habe kein Verständnis mehr für Demonstrierende, die da umadum rennen und auf ihre Freiheit pochen.

“Impffreie sollen ohne Job und ohne Gehalt bleiben”
In weiterer Folge bringt die Pädagogin auch wenig Verständnis für die Impfgegner auf. Ihre Meinung dazu:

Ja, es wird einen Impf-Zwang geben und wer das nicht will, soll daham bleiben. Ohne Job, ohne Gehalt, ohne Unterstützung.

Wut-Lehrerin wurde Fall für das Parlament
Aufgrund dieses „Sprechdurchfalls“ der Lehrerin stellte FPÖ-Bildungssprecher Hermann Brückl im November eine Anfrage an den damaligen ÖVP-Minister Heinz Faßmann. Brückl wollte unter anderem wissen, ob gegen diese Pädagogin disziplinarrechtliche Schritte eingeleitet werden.
In der parlamentarischen Anfragebeantwortung heißt es nun vom neuen Bildungsminister Martin Polaschek (ÖVP):

Das Erstgespräch wurde mit dem Schulleiter am 29. November 2021 geführt. Auf Grund des Anlassfalles hat ein weiteres Gespräch bei der Bildungsdirektion für Wien stattgefunden. In diesem Zusammenhang wurden auch Schritte gemäß den dienstrechtlichen Bestimmungen gesetzt. Von näheren Ausführungen dazu wird abgesehen, um schutzwürdige Persönlichkeitsrechte der Betroffenen zu wahren.

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