
keinen Anspruch auf Kindergeld, wenn ihre Söhne und Töchter im Gefängnis sitzen. Laut einer veröffentlichten Entscheidung des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg gilt dies sowohl für die Zeit der Untersuchungs- als auch der Strafhaft.
Geklagt hatte die Mutter eines Jurastudenten, der als Drogenkurier zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt worden war. Die Klägerin machte laut Gericht geltend, dass ihr Sohn studierwillig gewesen und nur aus "objektiven Gründen" an der Fortsetzung seines Studiums gehindert gewesen sei.
Dem folgten die Finanzrichter nicht. Sie wiesen darauf hin, dass der zur Zeit der Tat 20jährige" />
Eltern in Deutschland haben keinen Anspruch auf Kindergeld, wenn ihre Söhne und Töchter im Gefängnis sitzen. Laut einer veröffentlichten Entscheidung des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg gilt dies sowohl für die Zeit der Untersuchungs- als auch der Strafhaft.
Geklagt hatte die Mutter eines Jurastudenten, der als Drogenkurier zu einer Freih