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18. Mai 2014 / 19:45 Uhr

Werberat geißelt kurzen Rock und ist für nackten Transgender nicht zuständig

In Wien regt sich bereits massiver Widerstand gegen die obszönen Plakate, welche für den diesjährigen “Lifeball” werben. Darauf zu sehen ist eine nackte Frau mit Penis. Viele Eltern sehen in dieser bildlichen Übersexualisierung eine Gefahr für kleine Kinder und Heranwachsende. Die Plakate dürfen aber in ganz Wien unzensuriert hängen. Der dafür verantwortliche “Künstler” David LaChapelle zeigt sich von der massiven Kritik unbeeindruckt. Er wolle mit den Plakaten die “Seele des Menschen” darstellen. Diese ist also seiner Ansicht nach eine nackte, transsexuelle Person.

Werbeplakat mit Frau in kurzem Rock wird abgestraft

Wie ein schlechter Scherz mutet dabei eine zur selben Zeit stattfindende Debatte rund um ein Plakat im Vorarlberger Walgau an. Auf dem Plakat wird ein Gutschein des lokalen Einkaufszentrums beworben. Dabei verschüttet ein Mann seinen Kaffee, weil er von einer Frau im kurzen Rock abgelenkt wird. Das ist alles, was zu sehen ist – keine Geschlechtsteile oder Transgender. Trotzdem hat sich, kaum verwunderlich, die Grüne Gemeindevertreterin Nina Tomaselli über das Werbesujet beschwert. Laut Tomaselli würden beide Geschlechter durch Stereotype und Vorurteile diskriminiert. Der Werberat folgte natürlich umgehend dem linken Aufschrei und rügte die Gemeinde Walgau für die Werbung.

Werbung für “Kunst und Kultur” darf alles

Eine Frau im kurzen Rock auf einem Plakat ist in einer “politisch korrekten Welt” also weniger angemessen als eine nackte Frau mit einem Penis. Denn in dieser Causa versucht der Werberat, sich seiner Verantwortung zu entledigen. Ein Bürger erhielt auf eine Beschwerde vom Werberat per Mail folgende Antwort:

Bei den beiden Sujets handelt es sich um eine Bewerbung der Kunst-Ausstellung eines international tätigen Künstlers, die im Zeitraum 2.6.bis 7.9.2014, in Wien stattfindet. Der Österreichische Werberat geht davon aus, dass die Bewerbung der Ausstellung durch ein Sponsoring der Life Ball Organisation unterstützt wird.

Aus diesem Grund kann der Österreichische Werberat gemäß seiner Verfahrensordnung (Artikel 2 (4)) dazu keine Stellungnahme abgeben, da die Bewerbung in den Bereich Kunst und Kultur fällt.

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